Freizeiteinrichtungen

Sind Kleingarten Anlagen auch Freizeiteinrichtungen wie Sportplätze oder Spielplätze? Es haben ja nur Vereinsmitglieder Zutritt und deren Angehörigen und Freunde.
Danke für Ihre schnelle Antwort, da es bei uns Debatten darüber gibt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 0 Follower:innen
Klaus Benkhart
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind Klei…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
Klaus Benkhart
Betreff
Freizeiteinrichtungen [#182934]
Datum
19. März 2020 11:41
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind Kleingarten Anlagen auch Freizeiteinrichtungen wie Sportplätze oder Spielplätze? Es haben ja nur Vereinsmitglieder Zutritt und deren Angehörigen und Freunde. Danke für Ihre schnelle Antwort, da es bei uns Debatten darüber gibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Klaus Benkhart Anfragenr: 182934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182934 Postanschrift Klaus Benkhart << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Benkhart

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Bayerischer Landtag Landtagsamt
Sehr geehrter Herr Benkhart, für die Beantwortung Ihrer Anfrage, ob Kleingarten Anlagen auch Freizeiteinrichtunge…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
AW: Freizeiteinrichtungen [#182934]
Datum
19. März 2020 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Benkhart, für die Beantwortung Ihrer Anfrage, ob Kleingarten Anlagen auch Freizeiteinrichtungen wie Sportplätze oder Spielplätze sind, ist der Bayerische Landtag nicht zuständig. Es liegen uns hierzu auch keine Informationen vor, so dass wir Ihnen keine Auskünfte erteilen können. Wir vermuten als Hintergrund Ihrer Anfrage, die derzeitigen Schutzmaßnahmen, die durch Allgemeinverfügung des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ergangen sind. Bitte richten Sie Ihre Frage an dieses zuständige Fachministerium. Mit freundlichen Grüßen