Fremdsparachen der Homepage des Bundestages
Die Homepage des Deutschen Bundestages wird neben Deutsch und den Behindertensprachen auch in EN, FR und AR angeboten. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Auswahl?
Falls EN und FR mit den ehemaligen Besatzungsmächten zusammenhängt, so vermisse ich dort RU und AR müßte entfallen. Die Sprachen der UN sind AR, EN, FR, ES, RU und CN. Nach der Anzahl der in DE lebenden EU- und Nicht-EU Bürger bestimmt sollte TK, PL, BG, RO und RU vorrangig angeboten werden.
Insbesondere sollte die Homepage des Deutschen Bundestages auch in RU angeboten werden.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Februar 2019
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20. März 2019
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