Frequenzen ab 3 - 5 G
bevor die Bundesnetzagentur eine Freigabe erteilen kann , müssen Ihr die Sicherheits relevanten Protokolle vorliegen, diese gilt es zu übermitteln. Dazu gehören sämtliche Untersuchungen der verwendeten 3,4 und 5G Strahlen/Bänder und deren Auswirkung auf die wichtigsten Bestandteile des Mikrobioms wie den folgenden:
- **Residente Bakterien**: Staphylococcus, Corynebacterium, Propionibacterium und Bifidobacterium¹².
- **Transiente Bakterien**: Escherichia, Pseudomonas, Streptococcus und Enterococcus¹².
- **Viren**: Herpesviren, Papillomviren, Pockenviren und Bakteriophagen¹³.
- **Pilze**: Malassezia, Candida, Trichophyton und Aspergillus¹ .
Wie das Bundesamt für Strahlenschutz bereits antwortete, liegen keine klaren Aussagen vor , hinsichtlich von Spurenelementen oder im Körper befindlichen Nanopartikeln, auch nicht auf spezielle für das Immunsystem wichtige Proteine wie das Zinkfingerprotein. Sollten Sie dennoch Daten vorweisen können, sind diese ebenfalls zu veröffentlichen.
Danke
Information nicht vorhanden
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Datum30. Januar 2024
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1. März 2024
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