Fristen- und Anbietekatalog für das Schriftgut der Bundespolizei

Fristen- und Anbietekatalog für das Schriftgut der Bundespolizei sowie Aufbewahrungsbestimmungen und Vorschriften zu Aktenanlage.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fristen- und Anbietekatalog für das S…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristen- und Anbietekatalog für das Schriftgut der Bundespolizei [#300611]
Datum
20. Februar 2024 10:21
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fristen- und Anbietekatalog für das Schriftgut der Bundespolizei sowie Aufbewahrungsbestimmungen und Vorschriften zu Aktenanlage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300611/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
20240220_Eingangsbestätigung P-100011_P- Ref_71_00003#0115 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestä…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
20240220_Eingangsbestätigung
Datum
20. Februar 2024 14:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P- Ref_71_00003#0115 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Information teilweise Vorhanden
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Information teilweise Vorhanden
Datum
6. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen