Fristen

Frage 1: Welche Instanz bieten der öffentlich-rechtliche Rundfunk und/oder die GEZ (Beitragsservice) zur Klärung von Anfragen und Konflikten an?
Bitte nennen Sie Ansprechpartner oder eine Kontaktstelle.

Frage 2: Welche Fristen muß die GEZ bei Schreiben und bei Anträgen über das Portal für Um- und Abmeldungen einhalten?

Frage 3: Kann ich als Gebührenzahler eine Zahlungsübersicht (Abzug von Zahlungsein- und Ausgängen auf meinen Beitragskonten) fordern? Ich verweise auch auf DSGVO Artikel15 Datenauskunft.

Frage 4: Kann ich als Gebührenzahler eine Klärung und Beantwortung einer Anfrage fordern? (in welcher Frist?)

Frage 5: Mit der Neufassung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Juli 2020 wird im §14 eine Anzeige angesprochen ohne Fristen zur Bearbeitung derartiger Meldungen zu nennen. Wie wird mit Folgen von nicht beantworteten Schreiben umgegangen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frage 1: Welche Ins…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristen [#203396]
Datum
11. November 2020 15:53
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frage 1: Welche Instanz bieten der öffentlich-rechtliche Rundfunk und/oder die GEZ (Beitragsservice) zur Klärung von Anfragen und Konflikten an? Bitte nennen Sie Ansprechpartner oder eine Kontaktstelle. Frage 2: Welche Fristen muß die GEZ bei Schreiben und bei Anträgen über das Portal für Um- und Abmeldungen einhalten? Frage 3: Kann ich als Gebührenzahler eine Zahlungsübersicht (Abzug von Zahlungsein- und Ausgängen auf meinen Beitragskonten) fordern? Ich verweise auch auf DSGVO Artikel15 Datenauskunft. Frage 4: Kann ich als Gebührenzahler eine Klärung und Beantwortung einer Anfrage fordern? (in welcher Frist?) Frage 5: Mit der Neufassung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Juli 2020 wird im §14 eine Anzeige angesprochen ohne Fristen zur Bearbeitung derartiger Meldungen zu nennen. Wie wird mit Folgen von nicht beantworteten Schreiben umgegangen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203396/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 Sehr geehrteAntragsteller/in für die Landesrundfun…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre-E-Mail vom 11. November 2020 - Fristen [#203396]
Datum
12. November 2020 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 Sehr geehrteAntragsteller/in für die Landesrundfunkanstalten ist innerhalb der Bundesregierung die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zuständig. Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz können Sie ebenfalls an die BKM richten. Die BKM erreichen Sie unter: BKM, Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen