Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente die den folgenden Vorgang betreffen:
Im Bebauungsplan/der Baugenehmigung für das Bahnhofshotel in Flensburg war für einige Habitatbäume eine verkürzte Rodungsfrist bis Ende Januar festgesetzt.
Mir liegt aus IZG-Anfragen an die Stadt Flensburg die Information vor, dass eine Fristverlängerung erst geprüft und abgelehnt wurde, schlussendlich wurden die betroffenen Bäume aber dennoch im Februar 2021 gefällt.
Ich bitte Sie daher um Zusendung aller Dokumente über die Prüfung, Ablehnung und dann doch Genehmigung der Fristverlängerung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 304639
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