Fristverlängerung Baumfällungen Bahnhofswald Flensburg

alle Dokumente die den folgenden Vorgang betreffen:
Im Bebauungsplan/der Baugenehmigung für das Bahnhofshotel in Flensburg war für einige Habitatbäume eine verkürzte Rodungsfrist bis Ende Januar festgesetzt.
Mir liegt aus IZG-Anfragen an die Stadt Flensburg die Information vor, dass eine Fristverlängerung erst geprüft und abgelehnt wurde, schlussendlich wurden die betroffenen Bäume aber dennoch im Februar 2021 gefällt.
Ich bitte Sie daher um Zusendung aller Dokumente über die Prüfung, Ablehnung und dann doch Genehmigung der Fristverlängerung.

Warte auf Antwort

  • Datum
    31. März 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente die den folgenden Vorg…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristverlängerung Baumfällungen Bahnhofswald Flensburg [#304639]
Datum
31. März 2024 16:08
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente die den folgenden Vorgang betreffen: Im Bebauungsplan/der Baugenehmigung für das Bahnhofshotel in Flensburg war für einige Habitatbäume eine verkürzte Rodungsfrist bis Ende Januar festgesetzt. Mir liegt aus IZG-Anfragen an die Stadt Flensburg die Information vor, dass eine Fristverlängerung erst geprüft und abgelehnt wurde, schlussendlich wurden die betroffenen Bäume aber dennoch im Februar 2021 gefällt. Ich bitte Sie daher um Zusendung aller Dokumente über die Prüfung, Ablehnung und dann doch Genehmigung der Fristverlängerung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304639/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
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Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. März 2024 16:09
Status
Warte auf Antwort

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Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Hinsichtlich des…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Fristverlängerung Baumfällungen Bahnhofswald Flensburg [#304639]
Datum
8. April 2024 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Hinsichtlich des geschilderten Vorgangs ist eine Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt nicht erkennbar. Für Bäume, die sich im Geltungsbereich eines B-Planes befinden bzw. für diesbezügliche naturschutzrechtliche Regelungen ist die jeweils untere Naturschutzbehörde zuständig. Dementsprechend habe ich Ihre Anfrage heute an die untere Naturschutzbehörde der Stadt Flensburg (<<E-Mail-Adresse>>) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Fristverlängerungen Baumfällungen Bahnhofswald Flensburg Sehr << Antragsteller:in >> das Landesamt fü…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
Fristverlängerungen Baumfällungen Bahnhofswald Flensburg
Datum
26. April 2024 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein hat Ihre Anfrage vom 31.03.2024 zuständigkeitshalber an die Stadt Flensburg mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Sie hatten beim Landesamt die Übersendung von Dokumenten über die Prüfung, Ablehnung und dann doch Genehmigung der Fristverlängerung für das Fällen von Habitatbäumen beantragt. Dabei haben Sie sich auf Ihnen bereits vorliegende Informationen der Stadt Flensburg bezogen. Weitere als die Ihnen bereits vorliegenden Informationen finden sich bei der Stadt Flensburg nicht und können folglich nicht übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Fristverlängerungen Baumfällungen Bahnhofswald Flensburg [#304639] Guten Tag, ich mag nicht so richtig glauben…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fristverlängerungen Baumfällungen Bahnhofswald Flensburg [#304639]
Datum
26. April 2024 18:07
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich mag nicht so richtig glauben, dass es zu der Fristverlängerung keine Dokumente gibt außer einem Besprechungsprotokoll, in dem erwähnt wird, dass eine solche abgelehnt wurde. Gab es am Ende eine Fristverlängerung, oder wurden die Habitatbäume illegal gefällt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304639/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>