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Frittenbox

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bericht der letzten Kontrollen bei,

Frittenbox
Lange Laube 1A
30159 Hannover

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2019
  • Frist
    9. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bericht der letzten Ko…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frittenbox [#56261]
Datum
7. Februar 2019 17:16
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bericht der letzten Kontrollen bei, Frittenbox Lange Laube 1A 30159 Hannover Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir erhalten. Alle weiteren Na…
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit erhalten Sie per Post. Auf Grund Ihres Antrags werden wir ein entsprechendes Verwaltungsverfahren einleiten. Dieses erfordert, dass wir das betroffene Lebensmittelunternehmen anhören. Sollte dieser im Rahmen des Verfahrens die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, müssen wir diesem Verlangen nachkommen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmens ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Sie haben in Ihrem o.g. Antrag der Datenweitergabe ausdrücklich widersprochen. Ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe ist aufgrund des rechtlich bestehenden Anspruchs des betroffenen Lebensmittelunternehmens nicht möglich. Bitte teilen Sie uns daher mit, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund weiter aufrechterhalten möchten. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, wird sich aufgrund der zu erfolgenden Anhörung die Bearbeitungsfrist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG auf zwei Monate verlängern. Aufgrund einer Vielzahl gleichförmiger Anträge gehen wir davon aus, dass wir auch diese Frist nicht einhalten werden können und bitten dafür schon jetzt um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.