Frontek an der Grenze

Wieviel hat Frontek dem Steuerzahler 2019,2020,2021 in € Inc. MwSt. gekostet?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
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Jan Lix
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel hat Front…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
Jan Lix
Betreff
Frontek an der Grenze [#240236]
Datum
7. Februar 2022 16:55
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel hat Frontek dem Steuerzahler 2019,2020,2021 in € Inc. MwSt. gekostet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Lix Anfragenr: 240236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240236/ Postanschrift Jan Lix << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Lix
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.02.2022 (Frontex); Vg. 59-2022 Sehr geehrter Herr L…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.02.2022 (Frontex); Vg. 59-2022
Datum
9. Februar 2022 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Lix, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das IFG-Team beim Auswärtigen Amt bearbeitet bis auf Weiteres auch beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten eingegangene Anfragen nach dem IFG. Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass es sich bei „Frontek“ um einen Schreibfehler handelt und Sie eigentlich Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, meinen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.02.2022 (Frontex); Vg. 59-2022 Sehr geehrter Herr L…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.02.2022 (Frontex); Vg. 59-2022
Datum
10. Februar 2022 14:43
Status
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Sehr geehrter Herr Lix, wie ich erst jetzt feststelle, haben Sie offenbar Ihre Postanschrift nicht vollständig mitgeteilt; es fehlt die Hausnummer. Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Sollte ich bis zum 24. Februar 2022 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht mehr erwünscht ist. Ich werde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen