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Fuß- und Radbrücke über die Saarstraße (Höhe Kisselberg)

1. Welches Planungsbüro war zuständig und welche Gesamtkosten sind entstanden?

2. Angaben zum Entstehungsprozess:
- Gab es Alternativen zur jetzigen Brücke, insbesondere zur Auffahrt? Wenn ja, warum wurde sich für die jetzige Lösung entschieden?
- Warum wurde die nahegelegene Unterführung unter der Saarstraße nicht ausgebaut/angeschlossen?

Die Drucksache 0780/2017 reicht zur Beantwortung nicht aus.

4. Welche Gutachter*innen und Sachverständige wurden befragt?
- Wurde die 'Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen' in die Planung mit einbezogen (im Hinblick auf die Nutzung mit Rollatoren, Kinderwagen, Rollstühlen)?
- War der ADFC Rheinland-Pfalz involviert?
- War der Fachverband Fußverkehr involviert?

Vielen Dank im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. We…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fuß- und Radbrücke über die Saarstraße (Höhe Kisselberg) [#204870]
Datum
3. Dezember 2020 13:01
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welches Planungsbüro war zuständig und welche Gesamtkosten sind entstanden? 2. Angaben zum Entstehungsprozess: - Gab es Alternativen zur jetzigen Brücke, insbesondere zur Auffahrt? Wenn ja, warum wurde sich für die jetzige Lösung entschieden? - Warum wurde die nahegelegene Unterführung unter der Saarstraße nicht ausgebaut/angeschlossen? Die Drucksache 0780/2017 reicht zur Beantwortung nicht aus. 4. Welche Gutachter*innen und Sachverständige wurden befragt? - Wurde die 'Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen' in die Planung mit einbezogen (im Hinblick auf die Nutzung mit Rollatoren, Kinderwagen, Rollstühlen)? - War der ADFC Rheinland-Pfalz involviert? - War der Fachverband Fußverkehr involviert? Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 204870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204870/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrte<Information-entfernt> anbei die angefragten Antworten: Welches Planungsbüro war zuständig und…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: ACHTUNG !!!! WG: Fuß- und Radbrücke über die Saarstraße (Höhe Kisselberg) [#204870]
Datum
18. Dezember 2020 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> anbei die angefragten Antworten: Welches Planungsbüro war zuständig und welche Gesamtkosten sind entstanden? Da unterschiedliche Gewerke zu bearbeiten waren, wurden auch unterschiedliche Planungsbüros beauftragt. Diese sind auf dem vor Ort stehenden Bauschild vermerkt: Für das Brückenbauwerk (Objektplanung und Tragwerksplanung) war das Büro IBC in Arbeitsgemeinschaft mit dem Büro FORMAAT beide aus Mainz zuständig. Für die Ausführungsplanung der barrierefreien Zuwegungen Durth Roos Consulting aus Darmstadt. Die Beleuchtung wurde von Flashaar Ingenieure aus Bingen geplant. Ingenieurleistungen Wiener aus Wiesbaden hat durch die Planung des Blitzschutzes unterstützt. Das Budget für das Brückenbauwerk inklusive aller Baunebenkosten beträgt derzeit rund 3,5 Mio ?. Bisher sind hiervon ca. 1,75 Mio ? verausgabt. Eine Kostenfeststellung kann erst nach Abschluss aller Arbeiten erfolgen. Angaben zum Entstehungsprozess:- Gab es Alternativen zur jetzigen Brücke, insbesondere zur Auffahrt? Wenn ja, warum wurde sich für die jetzige Lösung entschieden? Bereits in im Rahmen der Vorarbeiten zu einem Wettbewerb für das Brückenbauwerk im Jahr 1999 wurden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bauwerksoptionen (Unter- oder Überführung) untersucht und abgewogen. Zu der Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt haben insbesondere die Aspekte der sozialen Sicherheit, die auch heute noch Gültigkeit besitzen zur Entscheidung für ein Brückenbauwerk beigetragen. Für die barrierefreie Erschließung des Brückenbauwerks aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse wurden die anschließenden Hügel gewählt, die eine barrierefreie Wegeführung mit entsprechenden Podesten nach DIN ermöglichen. - Warum wurde die nahegelegene Unterführung unter der Saarstraße nicht ausgebaut/angeschlossen? Die vorhandene jedoch nicht nahe- und zentralgelegene vorhandene Unterführung wurde nicht ausgebaut, da diese Unterführung in Gänze hätte neu gebaut werden müssen, was ebenfalls sehr kostenintensiv gewesen wäre. Zudem liegt diese nicht zentral zwischen den Orten, der sie dienen sollte. Das Brückenbauwerk dient als zentral gelegene Verbindung zwischen dem Gewerbegebiet Kisselberg und dem Hochschulerweiterungsgelände sowie als barrierefreie Anbindung der beiden Gebiete an die dortigen ÖPNV-Haltestellen. Die Drucksache 0780/2017 reicht zur Beantwortung nicht aus. 4. Welche Gutachter*innen und Sachverständige wurden befragt? - Wurde die 'Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen' in die Planung mit einbezogen (im Hinblick auf die Nutzung mit Rollatoren, Kinderwagen, Rollstühlen)? - War der ADFC Rheinland-Pfalz involviert? - War der Fachverband Fußverkehr involviert? Die Maßnahme wird auch mit Landeszuschüssen finanziert und daher erfolgte die Planung in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) und mit abschließender baufachliche Prüfung durch diesen und seine Fachstellen, auch Barrierefreiheit sowie die Radverkehrsführung standen bei dieser Prüfung im Fokus. Ebenfalls wurden die Maßnahmen zur Barrierefreiheit mehrfach mit den hiesigen Behindertenverbänden im Rahmen der Quartalsgespräche sowie mit der damaligen Behindertenbeauftragten der Stadt Mainz abgestimmt. Weiterhin wurde die Planung auch intensiv mit der Radverkehrsbeauftragten der Stadt Mainz abgestimmt. Alle Ergebnisse und Hinweise aus diesen Abstimmungsrunden wurde versucht in der Wegeführung mit zu berücksichtigen und diese dahingehend zu optimieren. Ob die Landesberatungsstelle, der ADFC und der Fachverband Fußverkehr durch den LBM involviert wurden, ist nicht bekannt. Für die Stadt Mainz war für die Freigabe der Planung letztendlich der LBM maßgebend. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.