Fußballtraining trotz corona

Wieso ist es Fußballspielern der ersten Bundesliga gestattet sich in Gruppen zu versammeln und gemeinsam zu trainieren während die Privatpersonen nicht gestattet ist. Weitere Informationen: https://taz.de/Fussballprofis-trainieren-trotz-Corona/!5674611/?goMobile2=1586304000000

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso ist es Fußbal…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fußballtraining trotz corona [#185676]
Datum
29. April 2020 20:52
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso ist es Fußballspielern der ersten Bundesliga gestattet sich in Gruppen zu versammeln und gemeinsam zu trainieren während die Privatpersonen nicht gestattet ist. Weitere Informationen: https://taz.de/Fussballprofis-trainieren-trotz-Corona/!5674611/?goMobile2=1586304000000
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185676
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Fußballtraining trotz corona [#185676]
Datum
5. Mai 2020 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. April 2020. Mit Beschluss vom 6. Mai 2020 hat d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Fußballtraining trotz corona [#185676]
Datum
18. Mai 2020 21:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. April 2020. Mit Beschluss vom 6. Mai 2020 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Fortsetzung des Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten ab der zweiten Maihälfte beschlossen. Dabei sind die Ausführungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zum erarbeiteten Schutzkonzept der Deutschen Fußball Liga (DFL) sowie die Maßgaben des Beschlusses der Sportministerinnen und Sportminister der Länder vom 28. April 2020 zu berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/telefonschaltkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-06-mai-2020-1750988 https://www.sportministerkonferenz.de/ https://www.dfl.de/de/hintergrund/spielplanung/task-force-konzept/ Mit freundlichen Grüßen