Führerscheinumtausch, Anfrage zum Umgang bei vorzeitigem Umtauschwunsch
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch der Führerscheine gegen neue EU-Führerscheine beschlossen. Der Umtausch soll gestaffelt vollzogen werden. Bis zum 19.01.2033 sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen.
Hierzu sind aktuell die Jahrgänge 1965-1970 aufgerufen, ihre Führerscheine zu tauschen.
Bitte senden Sie mir alle internen Anweisungen/Briefverkehr/E-Mails zum Umgang mit Kundinnen und Kunden zu, die aktuell noch nicht zum Tausch aufgerufen wurden (also einem Jahrgang ab 1970 angehören oder ein Dokument vorweisen, das ab 1999 ausgestellt wurde), ihren Führerschein aber schon jetzt tauschen wollen.
Bitte beantworten Sie zudem folgende Fragen:
- Wer hat angewiesen, dass Kundinnen und Kunden in diesem Fall vom Tausch abgehalten und zur Beantragungen eines Ersatzführerscheins wegen Beschädigung angehalten werden?
- Wie viele Fälle hat es seit dem 01.01.2022 gegeben, in denen Kundinnen und Kunden ein Termin zum Führerscheintausch gebucht hatten, anschließend stattdessen aber Ersatzdokumente beantragt wurden?
- Wie viele Ersatzführerscheine wegen Beschädigung wurden bei Ihnen jeweils in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis heute) beantragt?
- Welche Mehrkosten im Vergleich zum Tausch sind im Einzelfall auf diese Kundinnen und Kunden zugekommen?
Information nicht vorhanden
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Datum13. April 2023
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16. Mai 2023
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