Führerscheinumtausch, Anfrage zum Umgang bei vorzeitigem Umtauschwunsch

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch der Führerscheine gegen neue EU-Führerscheine beschlossen. Der Umtausch soll gestaffelt vollzogen werden. Bis zum 19.01.2033 sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen.

Hierzu sind aktuell die Jahrgänge 1965-1970 aufgerufen, ihre Führerscheine zu tauschen.

Bitte senden Sie mir alle internen Anweisungen/Briefverkehr/E-Mails zum Umgang mit Kundinnen und Kunden zu, die aktuell noch nicht zum Tausch aufgerufen wurden (also einem Jahrgang ab 1970 angehören oder ein Dokument vorweisen, das ab 1999 ausgestellt wurde), ihren Führerschein aber schon jetzt tauschen wollen.

Bitte beantworten Sie zudem folgende Fragen:
- Wer hat angewiesen, dass Kundinnen und Kunden in diesem Fall vom Tausch abgehalten und zur Beantragungen eines Ersatzführerscheins wegen Beschädigung angehalten werden?
- Wie viele Fälle hat es seit dem 01.01.2022 gegeben, in denen Kundinnen und Kunden ein Termin zum Führerscheintausch gebucht hatten, anschließend stattdessen aber Ersatzdokumente beantragt wurden?
- Wie viele Ersatzführerscheine wegen Beschädigung wurden bei Ihnen jeweils in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis heute) beantragt?
- Welche Mehrkosten im Vergleich zum Tausch sind im Einzelfall auf diese Kundinnen und Kunden zugekommen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Führerscheinumtausch, Anfrage zum Umgang bei vorzeitigem Umtauschwunsch [#275692]
Datum
13. April 2023 10:06
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch der Führerscheine gegen neue EU-Führerscheine beschlossen. Der Umtausch soll gestaffelt vollzogen werden. Bis zum 19.01.2033 sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Hierzu sind aktuell die Jahrgänge 1965-1970 aufgerufen, ihre Führerscheine zu tauschen. Bitte senden Sie mir alle internen Anweisungen/Briefverkehr/E-Mails zum Umgang mit Kundinnen und Kunden zu, die aktuell noch nicht zum Tausch aufgerufen wurden (also einem Jahrgang ab 1970 angehören oder ein Dokument vorweisen, das ab 1999 ausgestellt wurde), ihren Führerschein aber schon jetzt tauschen wollen. Bitte beantworten Sie zudem folgende Fragen: - Wer hat angewiesen, dass Kundinnen und Kunden in diesem Fall vom Tausch abgehalten und zur Beantragungen eines Ersatzführerscheins wegen Beschädigung angehalten werden? - Wie viele Fälle hat es seit dem 01.01.2022 gegeben, in denen Kundinnen und Kunden ein Termin zum Führerscheintausch gebucht hatten, anschließend stattdessen aber Ersatzdokumente beantragt wurden? - Wie viele Ersatzführerscheine wegen Beschädigung wurden bei Ihnen jeweils in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis heute) beantragt? - Welche Mehrkosten im Vergleich zum Tausch sind im Einzelfall auf diese Kundinnen und Kunden zugekommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275692/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Führerscheinumtausch, Anfrage zum Umgang bei vorzeitigem Umtauschwunsch [#275692]
Datum
13. April 2023 10:06
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Haben Sie daher bitte etwas Geduld, wir melden uns. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch per E-Mail nicht zulässig ist. Weitere Informationen: http://www.hamburg.de/lbv/ Ihr LBV Team

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Landesbetrieb Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre transparenzgesetzliche Anfrage vom 13.04.2023, deren…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [EXTERN] Führerscheinumtausch, Anfrage zum Umgang bei vorzeitigem Umtauschwunsch [#275692]
Datum
25. April 2023 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre transparenzgesetzliche Anfrage vom 13.04.2023, deren Eingang beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ich Ihnen hiermit bestätige. Im Rahmen Ihrer Anfrage begehren Sie die Übersendung von allen internen Anweisungen/Briefverkehr/E-Mails zum Umgang mit Kundinnen und Kunden, die aktuell noch nicht zum Tausch aufgerufen wurden (also einem Jahrgang ab 1970 angehören oder ein Dokument vorweisen, das ab 1999 ausgestellt wurde), ihren Führerschein aber schon jetzt tauschen wollen. Außerdem bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wer hat angewiesen, dass Kundinnen und Kunden in diesem Fall vom Tausch abgehalten und zur Beantragung eines Ersatzführerscheins wegen Beschädigung angehalten werden? 2. Wie viele Fälle hat es seit dem 01.01.2022 gegeben, in denen Kundinnen und Kunden einen Termin zum Führerscheintausch gebucht hatten, anschließend stattdessen aber Ersatzdokumente beantragt wurden? 3. Wie viele Ersatzführerscheine wegen Beschädigung wurden bei Ihnen jeweils in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis heute) beantragt? 4. Welche Mehrkosten im Vergleich zum Tausch sind im Einzelfall auf diese Kundinnen und Kunden zugekommen? Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Übermittlung der gewünschten Dokumente nicht erfolgen kann, da es beim LBV keine Anweisungen gleich welcher Art dazu gibt, wie mit Kundinnen und Kunden umzugehen ist, die aktuell noch nicht zum Führerscheintausch aufgerufen sind, ihren Führerschein jedoch früher tauschen möchten. Alle Kundinnen und Kunden, die ihren Führerschein tauschen möchten, können ihren Führerschein unabhängig davon, ob sie bereits zum Tausch aufgerufen wurden oder nicht, beim LBV oder in den Kundenzentren umtauschen. Insoweit ist die von Ihnen begehrte Information hier nicht vorhanden. Daher entfällt auch die Antwort auf die erste, zweite und vierte Frage, zu denen es keine Informationen gibt. Auf Ihre dritte Frage kann ich Ihnen lediglich die Zahl der insgesamt erteilten Ersatzführerscheine pro Jahr mitteilen: 2018: 12.285 2019: 14.216 2020: 13.237 2021: 12.001 2022: 14.813 2023: 3.780 (bis einschließlich 03/2023). Informationen über den spezifischen Grund (Beschädigung, Diebstahl, Namensänderung o.ä.) für die Erteilung eines Ersatzdokumentes wurden nicht gespeichert und liegen dem LBV daher ebenfalls nicht vor. Ich hoffe ich konnte Ihnen damit behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen