Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbeit dokumentiert?

Für wie viele der in Deutschland erfassten Coronafälle, die unter PCR-Test Positiv gezählt wurden, wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbeit einsehbar und dokumentiert bzw. veröffentlicht? Von welcher Fachgruppe wurde diese Arbeit geleistet und veröffentlicht oder bei welchem Institut kann man diese Untersuchung und den durchgeführten Nachweis einsehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    4. April 2023
  • 2 Follower:innen
Mirco Madrigal
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für wie viele der in Deutschland erfa…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Mirco Madrigal
Betreff
Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbeit dokumentiert? [#271650]
Datum
27. Februar 2023 22:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für wie viele der in Deutschland erfassten Coronafälle, die unter PCR-Test Positiv gezählt wurden, wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbeit einsehbar und dokumentiert bzw. veröffentlicht? Von welcher Fachgruppe wurde diese Arbeit geleistet und veröffentlicht oder bei welchem Institut kann man diese Untersuchung und den durchgeführten Nachweis einsehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mirco Madrigal Anfragenr: 271650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271650/
Mit freundlichen Grüßen Mirco Madrigal
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbei... [#271650]
Datum
28. Februar 2023 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Madrigal, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Madrigal, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Mit Abschluss der zehnten Kalen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbeit dokumentiert? [#271650]
Datum
27. März 2023 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Madrigal, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Mit Abschluss der zehnten Kalenderwoche 2023 wurden durch das Robert-Koch-Institut (RKI) insgesamt 152.131.581 PCR-Tests seit der zehnten Kalenderwoche 2020 erfasst. Davon waren 32.956.929 PCR-Tests im gleichen Zeitraum positiv (vgl. https://github.com/robert-koch-institut/SARS-CoV-2-PCR-Testungen_in_Deutschland/blob/main/SARS-CoV-2-PCR-Testungen_in_Deutschland.csv). Die Anzahl der insgesamt durchgeführten Testungen kann nur annäherungsweise angegeben werden. Zur Erfassung der SARS-CoV-2-Testzahlen durch das RKI werden deutschlandweit Daten von Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen sowie klinischen und ambulanten Laboren zusammengeführt. Da die Labore in der RKI-Testzahlabfrage die Tests der vergangenen Woche nachmelden, ist es möglich, dass sich die ermittelten Zahlen nachträglich ändern. Zudem ist zu beachten, dass die Zahl der Tests nicht mit der Zahl der getesteten Personen gleichzusetzen ist, da in den Angaben Mehrfachtestungen von Patientinnen und Patienten erhalten sein können. Mit freundlichen Grüßen
Mirco Madrigal
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Rückmeldung. Sie haben auf meine Anfrage lediglich die Anzahl der …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Mirco Madrigal
Betreff
AW: Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbeit dokumentiert? [#271650]
Datum
6. Mai 2023 14:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Rückmeldung. Sie haben auf meine Anfrage lediglich die Anzahl der durchgeführten PCR Tests und die Zahl der Positiven aufgeführt. Meine Anfrage war ganz konkret nach der Durchführung eines medizinisch und wissenschaftlich korrekten Virusnachweises bei einem oder mehreren der als PCR positiv erfassten Fälle. Wurde mindestens einmal ein ordentlicher Virusnachweis für einen dieser PCR Positivfälle durchgeführt und von welchem Institut oder welcher Fachgruppe und wo ist diese Arbeit dokumentiert und veröffentlicht? Die Frage war, bei wie vielen der als PCR positiv gezählten Fälle konnte durch einen ordentlichen Virusnachweis der SarsCOV-2 Virus als auch eine Infektion durch Differentialdiagnostik und Laboruntersuchungen bestätigt werden und welche Prüfmethoden wurden für die verschiedenen Verfahren angewendet? Dazu muss es doch eine Arbeit geben, die entweder vom BMG oder vom RKI oder einer anderen offiziellen Stelle beigebracht wurde. Um es noch einmal zusammenzufassen: Bei wie vielen Fällen wurde ein richtiger Virusnachweis durchgeführt und durch welche Untersuchungsreihen und Prüfmethoden wurden der oder die Nachweise erbracht und wo kann man diese Arbeiten einsehen und nachvollziehen? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Mirco Madrigal Anfragenr: 271650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271650/
Mirco Madrigal
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis du…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Mirco Madrigal
Betreff
AW: Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbeit dokumentiert? [#271650]
Datum
23. Mai 2023 14:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbeit dokumentiert?“ vom 27.02.2023 (#271650) wurde leider noch nicht der Frage entsprechend beantwortet bzw. fehlen dazu die Informationen. Können Sie mir hier bitte weiterhelfen? Oder können Sie mich an eine Institution verweisen, die solche Kontrollexperimente durchführte und die Bestätigungen erbrachte. Mit freundlichen Grüßen Mirco Madrigal
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Madrigal, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage. Für eine labordiagnostische Unt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbeit dokumentiert? [#271650]
Datum
28. Juni 2023 13:10
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Madrigal, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage. Für eine labordiagnostische Untersuchung zur Klärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wurden Nukleinsäurenachweistechniken entwickelt und validiert. National und international kommen hierbei vorwiegend die sog. Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion-Nachweissysteme (PCR-Tests) zum Einsatz. Der PCR-Test ist ein hoch-sensitives Testsystem, welches das Vorliegen des Virusgenoms in einer dafür entnommenen menschlichen Probe nachweist – dabei werden spezifische Abschnitte des Genoms der Krankheitserreger (Zielsequenz der PCR) durch millionenfache Vermehrung (Amplifikation) sichtbar gemacht. Der PCR-Test ist somit ein direkter Erregernachweis von SARS-CoV-2 und hat bei korrekter Durchführung der Testung und korrekter Bewertung eine sehr hohe Spezifität (das nachzuweisende Virus wird richtig erkannt) und Sensitivität (vorhandene Infektionen werden erkannt). Daher werden PCR-Tests vom Robert-Koch-Institut (RKI) auch zu Recht als das wichtigste Testverfahren - als „Goldstandard" - empfohlen. Weitere Diagnostik, wie die Erregerisolierung (kulturell) wird meist nur in Speziallaboren, etwa zur genauen Charakterisierung der Viren, durchgeführt. Die Virusanzucht selbst setzt jedoch sowohl eine besondere Expertise als auch dafür ausgelegte Labore (in Deutschland ein Labor der Sicherheitsstufe 3) voraus. Mit freundlichen Grüßen
Mirco Madrigal
Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort und die Ausführungen. (1.) Sie schreibe…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Mirco Madrigal
Betreff
AW: Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbeit dokumentiert? [#271650]
Datum
13. Juli 2023 15:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort und die Ausführungen. (1.) Sie schreiben, dass dieser Test validert wurde. Können Sie mich bitte auf die Arbeiten dazu verweisen, wo und wie diese Validierung und die Kontrollen dazu durchgeführt wurden. Mir ist nicht bekannt, dass dies getan wurde, da ich dazu nie etwas gelesen oder von offizieller Seite veröffentlicht gesehen habe. (2.) Im weiteren Verlauf schreiben Sie „welches das Vorliegen des Virusgenoms in einer dafür entnommenen menschlichen Probe nachweist“. Diese Aussage ist anhand der öffentlich zugänglichen Fachliateratur nicht nachvollziehbar, da weder die Kettenreaktion noch die damit einhergenden Amplifikationen eines spezifischen Gens das Vorhandensein anderer Gene oder gar eines ganzen Genoms weder benötigt noch irgendeinen Einflluss auf diese Amplifikationen eines einzelnen Zielgens haben sollte. Haben Sie sich hier falsch ausgdrückt und können Sie das bitte überprüfen und entsprechend in der Aussage berichtigen. Oder falls dem doch so ist, das andere vorhanden Gene, die nicht das gesuchte Zielgen sind, auch Einfluss auf den Amplifikationsprozess haben, mir die entsprechende Fachliteratur zugänglich machen, die dies aufzeigt und genau erklärt. Es scheint sich eher um ein Missverständiss zu handeln, da sie im darauffolgenden Satz wieder richtig fortfahren, wo sie schreiben „dabei werden spezifische Abschnitte des Genoms (Zielsequenz der PCR) durch millionenfache Vermehrung (Amplifikation) sichtbar gemacht.“ Wie sie hier nachvollziehbar richtig schreiben, werden lediglich einzelne Gene sichtbar gemacht und nach allgemeinem Sachverständniss keine Genome und auch nichts was über diese einzelnen Gene hinausgeht. Sie wiederholen im selben Absatz eine ähnliche widersprüchliche Aussage, wobei sie sich auf noch mehr als nur das Genom beziehen, wo sie schreiben: „das nachzuweisende Virus wird richtig erkannt“. Ich nehme an, dass dies ein Folgefehler im unglücklichen umgangssprachlichen Ausdruck des tatsächlichen Sachverhaltes ist, aber bitte Sie dies auch zu überprüfen und entsprechend in diesen Aussagen zu korrigieren oder mir andererseits bitte die Fachliteratur zugänglich machen, die soetwas aufzeigt, dass man durch das PCR Verfahren aus einem einzelnen vorhandenen Gen ein ganzes Genom oder ganze Zellen sichtbar machen und zum Vorschein bringen kann. Es scheint irrplausibel, damit mehr zum Vorschein bringen zu können, als was benötigt wird um diese Kettenreaktion im Amplifikationsprozess auszulösen. (3.) Im letzten Teil des Absatzes schreiben Sie: „Daher werden PCR-Tests vom Robert-Koch-Institut (RKI) auch zu Recht als das wichtigste Testverfahren - als „Goldstandard" – empfohlen.“ Mir ist nicht bekannt das ein solcher Standard für die PCR Testverfahren festgelegt und veröffentlicht wurde bzw. die testenden Labore einen solchen Standard erhielten, den sie zu befolgen hatten, um die Qualität der Ergebnisse zu gewährleisten. Können Sie mir bitte diesen Gold-Standard mit den festgelegten Kriterien für die Aufstellung, Durchführung und Qualitätskontrollen im PCR Testverfahren zugänglich machen, um nachzuvollziehen welche Qualitätskriterien festgeschrieben wurden und in welchen Prüfintervallen die Anwendung dieser Gold-Standard Kriterien bei den Laboren abgeprüft wurden. Ich habe dazu nie etwas lesen können, dass solche grundlegenden Prüfungen bei irgendeinem Labor durchgeführt wurden. Welche Institution wurde mit der Überprüfung beauftragt? Kann man Zugang auf die Prüfprotokolle und die Prüfberichte beantragen? Das müssten doch öffentlich zugängliche Informationen sein. (4.) Im letzten Absatz: (Weitere Diagnostik, wie die Erregerisolierung (kulturell) wird meist nur in Speziallaboren, etwa zur genauen Charakterisierung der Viren, durchgeführt) gehen sie konkret auf die grundsätzlich benötigte Untersuchung ein, um eine genaue „Charakterisierung“ einer Probe zu erbringen und beschreiben ein prinzipielles Verfahren dazu, ohne aber zu benennen, ob dies durchgeführt wurde. Meine ursprüngliche Frage war genau nach dieser Durchführung, ob dies je getan wurde und wo und wann. Welche Dokumentation und öffentlich zugänglichen Informationen gibt es bitte dazu? Wann wurde eine solche genaue Charakterisierung der Viren durchgeführt und können Sie mir bitte den Zugang zu diesen Arbeiten und Veröffentlichungen ermöglichen? Mit freundlichen Grüßen Mirco Madrigal Anfragenr: 271650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271650/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Madrigal, ich nehme Bezug auf Ihre untenstehenden Nachfragen, zu denen wir Ihnen Folgendes mi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbeit dokumentiert? [#271650]
Datum
24. August 2023 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
2,1 KB


Sehr geehrter Herr Madrigal, ich nehme Bezug auf Ihre untenstehenden Nachfragen, zu denen wir Ihnen Folgendes mitteilen können. Zu (1.): Bei den PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 handelt es sich um In-vitro-Diagnostika. Im Gegensatz zu Arzneimittel gibt es bei In-vitro-Diagnostika keine staatliche Zulassung. In-vitro-Diagnostika dürfen nur dann in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung versehen sind. Die CE-Kennzeichnung darf angebracht werden, wenn die Produkte die grundlegenden Anforderungen erfüllen und das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde. Für PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 wurde das Konformitätsbewertungsverfahren entsprechend Anhang III der europäischen Richtlinie über In-vitro-Diagnostika – IVDD (98/79/EG) eigenverantwortlich durch den Hersteller ohne Beteiligung einer Benannten Stelle oder einer staatlichen Institution durchgeführt. Mit dem Geltungsbeginn der europäischen Verordnung 2017/746 für In-vitro-diagnostische Medizinprodukte (IVDR) am 26. Mai 2022 gelten höhere Anforderungen für die CE-Kennzeichnung dieser Tests. Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller im Konformitätsbewertungsverfahren eine technische Dokumentation zusammenstellt, in der u. a. die Ergebnisse der Leistungsbewertungsprüfung (Validierung) aufzuführen sind. Validierungen diagnostischer Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 fallen somit unter die Pflicht des Herstellers. Zuständige Bundesbehörde ist das Paul-Ehrlich-Institut, auf deren Internetseiten weitere Informationen zu finden sind (https://www.pei.de/DE/regulation/prueflabor-ivd/prueflabor-ivd-node.html). Zu (2.): Wir bedanken uns für Ihren Hinweis. Selbstverständlich macht der PCR-Test nur spezifische Abschnitte des Genoms der Krankheitserreger (Zielsequenz der PCR) durch millionenfache Vermehrung (Amplifikation) sichtbar, dadurch wird das Vorliegen des Virusgenoms in einer dafür entnommenen menschlichen Probe nachgewiesen. Das Genom kann auch sequenziert werden. Bei der Sequenzierung eines Genoms wird die Reihenfolge der Erbgut-Bausteine bestimmt. Die Genomsequenz eines Erregers ist eine Art mikrobieller genetischer Fingerabdruck, anhand dessen die Spur eines Erregers nachverfolgt oder genetische Variationen erkannt werden können. Die Genomsequenzierung wird bei SARS-CoV-2, wie bei anderen Erregern, je nach Fragestellung stichprobenartig oder anlassbezogen durchgeführt, um Veränderungen im Erbgut festzustellen. Derartige Veränderungen (Mutationen) sind bei Viren und Bakterien nicht ungewöhnlich. In manchen Fällen – nicht immer – verändern sie die Eigenschaften des Erregers. Eine Genomsequenzierung ist aufwändiger als ein PCR-Test und dauert bei SARS-CoV-2 einschließlich der Auswertung bei optimalen Abläufen etwa zwei bis drei Arbeitstage im Labor. Genomsequenzierungen werden in Deutschland an verschiedenen Stellen von kompetenten Laboratorien durchgeführt. Ein zentraler Ansprechpartner ist das Konsiliarlabor für Coronaviren an der Charité in Berlin<https://virologie-ccm.charite.de/diagnostik/konsiliarlaboratorium_fuer_coronaviren/>. Auch das Robert Koch-Institut als nationales Public-Health-Institut führt Genomsequenzierungen durch, ebenso Universitätskliniken, Landeslabore oder entsprechend befähigte private Labore. Zu (3.): Grundsätzlich sind nach Richtlinie der Bundesärztekammer (Rili-BÄK) alle meldenden Labore gehalten, an qualitätssichernden Maßnahmen teilzunehmen. Für die Nukleinsäure-gestützte Diagnostik stehen international verschiedene Referenzmaterialien, hier insbesondere RNA von SARS-CoV-2, zur Verfügung. Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt hierzu auf seinen Internetseiten „Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ zur Verfügung (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=D59660E3812B4ADD92214814A78E0A59.internet062?nn=13490888#doc13490982bodyText13) und verweist auch auf die verfügbaren quantitativen Referenzproben. Das Begleitheft der Bezugsproben von INSTAND liefert weitere Informationen zu den Eigenschaften und der Charakterisierung dieser Bezugsproben sowie Hinweise zur Testdurchführung und Anwendung und zu ihrer Charakterisierung in verschiedenen Laboren: https://www.instand-ev.de/fileadmin/uploads/user_upload/Dokumente/Virologie/20210118g_Begleitheft_-_quantitative_Bezugsproben_1_und_2_-_SARS-CoV-2.pdf., https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0262656) Zu (4.): Die von Ihnen angefragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Mirco Madrigal
Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen vielmals für die ehrliche Beantwortung meiner ursprünglichen Frage …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Mirco Madrigal
Betreff
AW: Für wie viele der erfassten Coronafälle wurde ein Virusnachweis durchgeführt und wo ist diese Arbeit dokumentiert? [#271650]
Datum
4. September 2023 13:38
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen vielmals für die ehrliche Beantwortung meiner ursprünglichen Frage unter Punkt (4) zum Vorhandensein eines Virusnachweises, durch eine konkrete Charakterisierung einer Probe. Da dies meine einzige ursprüngliche Anfrage war, möchte ich hier nicht weiter auf die anderen Punkte eingehen, zu denen sich wieder neue andere Fragen ergeben haben und möchte diese Anfrage damit dankend abschließend. Vielen Dank noch einmal und alles Gute Mit freundlichen Grüßen Mirco Madrigal Anfragenr: 271650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271650/