Fußgängerampeln Haltestelle Hauptstraße

Warum richtet sich die Fußgängerampel an der Haltestelle Hauptstraße nicht nach der Straßenbahn?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
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Lars Arendt
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum richtet …
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
Lars Arendt
Betreff
Fußgängerampeln Haltestelle Hauptstraße [#248036]
Datum
1. Mai 2022 15:40
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum richtet sich die Fußgängerampel an der Haltestelle Hauptstraße nicht nach der Straßenbahn?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Arendt Anfragenr: 248036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248036/ Postanschrift Lars Arendt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Arendt

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Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrter Herr Arendt, gerne beantworten wir Ihre Anfrage, die der Zuständigkeit wegen an uns weitergeleitet …
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
K1265Antw: Wtrlt: Fußgängerampeln Haltestelle Hauptstraße [#248036]
Datum
9. Mai 2022 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Arendt, gerne beantworten wir Ihre Anfrage, die der Zuständigkeit wegen an uns weitergeleitet wurde. Die Lichtsignalanlage an der Hauptstraße / Habsburgerstraße ist mit den anderen Anlagen entlang der Habsburger Straße abgestimmt. Diese sogenannte Koordinierung ist notwendig, um den Verkehr fließend abwickeln zu können. Nur durch einen guten Verkehrsfluss ist eine Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen und ein pünktliches Erreichen der Straßenbahn an den Haltestellen garantiert. Die Straßenbahn hat eine bevorrechtigte Rolle in Freiburg und kann somit jederzeit an der Lichtsignalanlage seinen FREI bekommen. Der Zu Fuß Gehende dagegen muss sich an ein vordefinierte Zeitfenster richten. Je nachdem wie die örtlichen Gegebenheiten sind, kann das Zeitfenster ungünstig zur Bahn liegen. Das bedeutet, dass das Zeitfenster auch nach dem Abfahren der Straßenbahn liegen könnte. Außerdem kann eine Gegenbahn ebenfalls zeitgleich auftauchen, sodass die GRÜNZeit der Zu Fuß Gehende weiterhin unterdrückt wird, da der Verkehr abfließen muss, um die Straßenbahn an die Haltestelle fahren zu lassen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir keine Möglichkeit für weitere Verbesserungen sehen. Anbei schicke ich Ihnen den Signallageplan zum besseren Verständnis. mit freundlichen Grüßen