Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage

Ich bitte Sie um Auskunft, um welche Aufsichtsbehörde es sich handelt, die den Linienbussen in der Fußgängerzone Ludwigsstraße die Genehmigung für eine Geschwindigkeit von 20 km/h anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit erteilt hat.

Freundlicherweise könnten Sie mir auch eine kostenlose Kopie dieser Genehmigung
oder die Einsichtnahme in diese Genehmigung gewähren.

Diese Anfrage ergänzt meinen Antrag vom 13. Mai 2014 und Ihre verspätete Antwort vom 18. Juni 2014.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juli 2014
  • Frist
    22. August 2014
  • Ein:e Follower:in
Reinhold Seelig
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Si…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage [#6746]
Datum
20. Juli 2014 10:51
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um Auskunft, um welche Aufsichtsbehörde es sich handelt, die den Linienbussen in der Fußgängerzone Ludwigsstraße die Genehmigung für eine Geschwindigkeit von 20 km/h anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit erteilt hat. Freundlicherweise könnten Sie mir auch eine kostenlose Kopie dieser Genehmigung oder die Einsichtnahme in diese Genehmigung gewähren. Diese Anfrage ergänzt meinen Antrag vom 13. Mai 2014 und Ihre verspätete Antwort vom 18. Juni 2014.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Seelig <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Reinhold Seelig
Reinhold Seelig
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage&q…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage [#6746]
Datum
22. August 2014 09:57
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage" vom 20.07.2014 (#6746) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Reinhold Seelig Anfragenr: 6746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhold Seelig << Adresse entfernt >>
Reinhold Seelig
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage&q…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
AW: AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage [#6746]
Datum
30. August 2014 14:42
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage" vom 20.07.2014 (#6746) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Es wird doch nicht so schwierig sein, mir Einsicht in diese Genehmigung zu geben, FALLS SIE ÜBERHAUPT EXISTIERT! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Reinhold Seelig Anfragenr: 6746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhold Seelig << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Mainz
Antwort: AW: AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße= 2C 2. Anfrage [#6746] Sehr geehrter Herr Selig, Ihre Anfragen wurde…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: AW: AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße= 2C 2. Anfrage [#6746]
Datum
1. September 2014 07:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Selig, Ihre Anfragen wurden zuständigkeitshalber bereits an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Mainz weitergeleitet. Bitte schicken Sie zukünftige E-Mail-Anfragen an <<E-Mail-Adresse>> oder wenden Sie sich telefonisch an 06131 - 12 30 30. Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Seelig
AW: Antwort: AW: AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße= 2C 2. Anfrage [#6746] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Info…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
AW: Antwort: AW: AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße= 2C 2. Anfrage [#6746]
Datum
20. September 2014 10:33
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage" vom 20.07.2014 (#6746) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Sie haben meine Anfrage vom 20.7. erst nach einem Monat an das Stadtplanungsamt (??) weitergeleitet. Und weitere 30 Tage später habe ich immer noch keine Antwort. Ich bestehe darauf, dass Sie mir diese Ausnahmegenehmigung zeigen. Kann doch wohl nicht so schwierig sein, oder? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Reinhold Seelig Anfragenr: 6746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhold Seelig << Adresse entfernt >>
Reinhold Seelig
AW: AW: Antwort: AW: AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße= 2C 2. Anfrage [#6746] Sehr geehrte Damen und Herren, meine …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
AW: AW: Antwort: AW: AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße= 2C 2. Anfrage [#6746]
Datum
30. September 2014 10:53
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage" vom 20.07.2014 (#6746) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Reinhold Seelig Anfragenr: 6746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhold Seelig << Adresse entfernt >>
Reinhold Seelig
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage&q…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage [#6746]
Datum
10. Oktober 2014 12:57
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage" vom 20.07.2014 (#6746) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist von einem Monat mittlerweile um 50 Tage überschritten!! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Reinhold Seelig Anfragenr: 6746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhold Seelig << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrter Herr Seelig, die Ausnahmegenehmigung wurde nicht von der Stadt Mainz ausgestellt sondern von dem Lan…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Via
Briefpost
Betreff
Fußgängerzone Ludwigsstraße, 2. Anfrage [#6746]
Datum
12. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seelig, die Ausnahmegenehmigung wurde nicht von der Stadt Mainz ausgestellt sondern von dem Landesbetrieb Mobilität, Außenstelle Speyer. Für eine mögliche Kopie bitten wir Sie sich an den Landesbetrieb oder die Mainzer Verkehrsgesellschaft zu wenden. Mit freundlichen Grüßen