Fuhrpark der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr, der Berliner Ordnungsämter und allen weiteren Behörden- und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die Ihrer Aufsicht unterliegen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bitte listen Sie alle Fahrzeuge¹ (PKW, Fahrräder, LKW, Sonderfahrzeuge, etc.) auf, die bei der Berliner Polizei, der Berliner Feuerwehr, den Berliner Ordnungsämtern und allen BOS in Berlin, im Zeitraum von 2015-2024² im Dienst sind.
Bitte listen Sie wie folgt auf: Klassifizierung in PKW, LKW, (Motor-/Fahr-) Rad, Boot, Hubschrauber, Sonderfahrzeuge, Sonstige; Weitere Klassifizierung bzw. Interne Bezeichnung (bspw. EWA, GruKw, etc.); Marke bzw. Hersteller, Modell bzw. Fahrzeugreihe, Referenznummer der öffentlichen Ausschreibung, Anzahl von Fahrzeugen in der Beschaffungsserie³, Auf-/Aus- bauunternehmen, Baujahr, Indienststellung, Außerdienststellung, Sondersignalanlagen, Leistungsbeschreibung Technik⁴, Regelbesatzung, Dienststelle⁵, Kennzeichen.
¹ Auch Zivile Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge, die nicht im Einsatzdienst sind.
² Fahrzeuge, bei welchen zum Zeitpunkt der Anfragenstellung klar ist, dass diese 2024 in den Dienst gestellt werden.
³ Angabe, wie viele Fahrzeuge dieses Typs in Auftrag gegeben worden sind.
⁴ Das Informationsblatt, welches den Ausschreibungen beigefügt ist, in welchem alle Informationen über die technischen Anforderungen enthalten sind.
⁵ Die Dienststelle, auf welcher das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Anfragestellung stationiert ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten Sie einen oder mehrere Ausschlussgründe feststellen, informieren Sie mich bitte über diese, damit ggf. die Anfrage angepasst werden kann.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum11. September 2023
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13. Oktober 2023
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