Fundsache

Am 28.04.2020 fand ich einen möglicherweise recht wertvollen Ring in der Strasse "Unterer Markt" in Neunkirchen. Zufälligerweise stand in unmittelbarer Nähe ein Fahrzeug der Ortspolizeibehörde Neunkirchen. Ich übergab diese Fundsache der darin sitzenden Polizistin, die sich freundlicherweise bereit erklärte, den Ring beim Fundbüro abzugeben. Meine Personaldaten notierte sie sich anhand meines Personalausweises. Eigentlich müßte ich doch somit als Finder dieses Ringes offiziell registriert sein. Doch leider habe ich trotz schriftlicher Anfrage bei dem Fundbüro Neunkirchen und auch bei dem Ordnungsamt in Saarbrücken (an diese eMail-Adresse wird im Internet verwiesen) weder von der einen Stelle noch von der anderen eine Bestätigung darüber erhalten, daß ich der Finder dieses Ringes bin.
Fundsachenbeschreibung:
Wahrscheinlich Ehering
2-farbig, Rotgold und Weißgold oder auch Platin
Auf dem Umfang teilweise mit Brillanten besetzt
Gravuren innen und außen
Wäre es möglich, daß Sie mir eine Information über den Stand dieses Vorganges senden?
Leider hatte ich es in dieser Situation versäumt, mir den Namen der Polizistin geben zu lassen und/oder das Kennzeichen des Dienstfahrzeuges zu notieren.

Ich bedanke mich vielmals für Ihre Bemühungen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 28.04.2020 fan…
An Ortspolizeibehörde - Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fundsache [#186749]
Datum
15. Mai 2020 11:38
An
Ortspolizeibehörde - Neunkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 28.04.2020 fand ich einen möglicherweise recht wertvollen Ring in der Strasse "Unterer Markt" in Neunkirchen. Zufälligerweise stand in unmittelbarer Nähe ein Fahrzeug der Ortspolizeibehörde Neunkirchen. Ich übergab diese Fundsache der darin sitzenden Polizistin, die sich freundlicherweise bereit erklärte, den Ring beim Fundbüro abzugeben. Meine Personaldaten notierte sie sich anhand meines Personalausweises. Eigentlich müßte ich doch somit als Finder dieses Ringes offiziell registriert sein. Doch leider habe ich trotz schriftlicher Anfrage bei dem Fundbüro Neunkirchen und auch bei dem Ordnungsamt in Saarbrücken (an diese eMail-Adresse wird im Internet verwiesen) weder von der einen Stelle noch von der anderen eine Bestätigung darüber erhalten, daß ich der Finder dieses Ringes bin. Fundsachenbeschreibung: Wahrscheinlich Ehering 2-farbig, Rotgold und Weißgold oder auch Platin Auf dem Umfang teilweise mit Brillanten besetzt Gravuren innen und außen Wäre es möglich, daß Sie mir eine Information über den Stand dieses Vorganges senden? Leider hatte ich es in dieser Situation versäumt, mir den Namen der Polizistin geben zu lassen und/oder das Kennzeichen des Dienstfahrzeuges zu notieren. Ich bedanke mich vielmals für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186749 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fundsache“ vom 15.05.2020 (#186749) wurde von Ih…
An Ortspolizeibehörde - Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fundsache [#186749]
Datum
17. Juni 2020 10:33
An
Ortspolizeibehörde - Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fundsache“ vom 15.05.2020 (#186749) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>