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Funkanlagen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Ich kann an folgenden Standorten mit den Standortbescheinigungsnummern: 49010516, 141602, 141394, 141213, 141176 vor Ort keine Funkanlagen erkennen. Existieren diese Standorte noch?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich kann an folge…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkanlagen [#246048]
Datum
10. April 2022 19:34
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich kann an folgenden Standorten mit den Standortbescheinigungsnummern: 49010516, 141602, 141394, 141213, 141176 vor Ort keine Funkanlagen erkennen. Existieren diese Standorte noch?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 246048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246048/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Die von Ihnen benannten Sta…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Funkanlagen [#246048]
Datum
14. April 2022 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Die von Ihnen benannten Standorte existieren tatsächlich nicht bzw. nicht mehr. Alle Standorten wurden in der EMF-Datenbank entsprechend gelöscht. Für Ihre diesbezüglichen Hinweise nochmals vielen Dank. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung. Freundliche Grüße
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