Funkanlagen in 78120 Furtwangen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

die Genehmigungsunterlagen der unten aufgeführten Sende- und Empfangsanlagen zumindest jedoch die genehmigten und möglichen Sendeleistungen und Sendefrequenzen.

Bescheinigungs-Nummer: 270733 vom 22.09.2011 - Flurstück 604/52
Bescheinigungs-Nummer: 270189 vom 03.07.2014 - Großhausberg 9
Bescheinigungs-Nummer: unbekannt - Großhausberg 2

Sollten weitere, nicht aufgeführte, genehmigungsbedürftigen Sende- und Empfangsanlagen auf der Gemarkung der Stadt Furtwangen stehen, so erstreckt sich die Anfrage auch auf diese.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2017
  • Frist
    25. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Genehmigungs…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkanlagen in << Adresse entfernt >> [#23572]
Datum
21. Juni 2017 09:02
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Genehmigungsunterlagen der unten aufgeführten Sende- und Empfangsanlagen zumindest jedoch die genehmigten und möglichen Sendeleistungen und Sendefrequenzen. Bescheinigungs-Nummer: 270733 vom 22.09.2011 - Flurstück 604/52 Bescheinigungs-Nummer: 270189 vom 03.07.2014 - Großhausberg 9 Bescheinigungs-Nummer: unbekannt - Großhausberg 2 Sollten weitere, nicht aufgeführte, genehmigungsbedürftigen Sende- und Empfangsanlagen auf der Gemarkung der Stadt Furtwangen stehen, so erstreckt sich die Anfrage auch auf diese.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkanlagen in << Adresse entfernt >&…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Funkanlagen in << Adresse entfernt >> [#23572]
Datum
25. Juli 2017 07:27
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkanlagen in << Adresse entfernt >>“ vom 21.06.2017 (#23572) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend sende ich Ihnen die gewünschten Daten für den Standort Großhausberg 9. In…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Funkanlagen in << Adresse entfernt >> [#23572]
Datum
26. Juli 2017 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend sende ich Ihnen die gewünschten Daten für den Standort Großhausberg 9. Informationen zu dem Standort mit der Standortescheinigungsnummer 270733 erfragen Sie bitte bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörde und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS 11014 Berlin Tel.: +49 30 18 681-45771 Fax: +49 30 18 681-45880 <<E-Mail-Adresse>> Eine Funkanlagen an der Anschrift Großhausberg 2 ist uns nicht bekannt. Eine Auskunft auf Ihre pauschale Frage nach Funkanlagen in Furtwangen ist nicht einfach möglich. Für die Ermittlung der Daten wären Kosten zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Da die Anlagen durch Sie zu genehmigen sind, möchte i…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Funkanlagen in << Adresse entfernt >> [#23572]
Datum
26. Juli 2017 13:44
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Da die Anlagen durch Sie zu genehmigen sind, möchte ich nochmals darum bitten, mir die Genehmigungsunterlagen für das Flurstück 604/52 zukommen zu lassen. Die Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS mag eventuell der Betreiber sein, dies tut aber im Bezug auf die Genehmigung nichts zur Sache. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne sende ich Ihnen das Genehmigungsdokument (Standortbescheinigung) des Standortes…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Funkanlagen in << Adresse entfernt >> [#23572]
Datum
26. Juli 2017 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne sende ich Ihnen das Genehmigungsdokument (Standortbescheinigung) des Standortes. Mit freundlichen Grüßen