Funkgeräte ohne BOS-Zulassung in der Zentralen Leitstelle Fulda
Die Zentrale Leitstelle ist Notruf-, Alarm-, Einsatz- und Fernmeldezentrale für den Rettungsdienst sowie für den Brand- und Katastrophenschutz.
Sie nimmt alle eingehenden Notrufe und Hilfeersuchen entgegen und veranlasst, lenkt und koordiniert die notwendigen Einsatzmaßnahmen.
Mit dem Betrieb der Zentralen Leitstelle wurde die Stadt Fulda beauftragt.
Die fachliche Zuständigkeit verbleibt beim Landkreis Fulda.
Dieser ist Träger des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz und Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie untere Katastrophenschutzbehörde gemäß Brand- und Katastrophenschutzgesetz.
Die wesentlichen Rahmenvorgaben erfolgen durch den Fachdienst Gefahrenabwehr.
Im Artikel unter
https://osthessen-news.de/n11656613/hier-gehen-jetzt-die-notrufe-ein-neue-rettungsleitstelle-der-feuerwehr-fulda.html
heißt es am 30.10.21:
"
FULDA "Wir sind für jede Einsatzlage gerüstet"
Hier gehen jetzt die Notrufe ein: Neue Rettungsleitstelle der Feuerwehr Fulda
30.10.21 - Die schrecklichen Erfahrungen in NRW und Rheinland-Pfalz im Sommer dieses Jahres haben wieder einmal mehr gezeigt, wie wichtig funktionierende Sirenensysteme und eine professionelle Feuerwehr sind.
Umso erfreulicher ist es nun, dass das Großprojekt des Neubaus der Leitstelle Fulda nach langer Bauphase endlich abgeschlossen werden konnte.
OSTHESSEN|NEWS durfte zusammen mit dem Sachgebietsleiter << Antragsteller:in >> Steinbrucker einen ersten Blick hineinwerfen:
[...]
"
Interessant ist in diesem Zusammenhang das Bild unter
https://osthessen-news.de/n11656613/hier-gehen-jetzt-die-notrufe-ein-neue-rettungsleitstelle-der-feuerwehr-fulda.html#galerie-26
Es zeigt das Handfunkgerät "Albrecht DB 270", welches bei Hobbyfunkern beliebt ist.
Gemäß Bedienungsanleitung unter
https://www.manualslib.de/manual/16422/Albrecht-Db-270.html
verfügt das Gerät über keine BOS-Zulassung.
Unter
https://www.dhpol.de/microsite/pti/medien/downloads/richtlinien/richtlinien/tr-bos-digitale-funkalarm/Funkgeraetezulassungen_002.pdf
heißt es dazu:
"
Zulassung von Funkgeräten für den Bereich der BOS
Baumusterprüfung nach Technischen Richtlinien
Funkgeräte, die für den Einsatz bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bestimmt sind und den Technischen Richtlinien der BOS entsprechen, benötigen eine diesbezügliche Zulassung.
Die Zulassung wird erteilt, wenn durch eine autorisierte Prüfstelle in einer Baumusterprüfung nachgewiesen worden ist, dass das Funkgerät die Forderungen der jeweils anzuwendenden Technischen Richtlinie(n) erfüllt.
Zugelassene Geräte erhalten eine BOS-Prüfnummer, die der Hersteller auf dem Typenschild des Geräts mit angibt.
Bei Geräten, die aufgrund ihrer Besonderheit keiner bestimmten Technischen Richtlinie zuzuordnen sind (z. B. Gleichkanalumsetzer für Tunnel- und Gebäudefunkanlagen, multifunktionale Bediensysteme für die Bedienung analoger und digitaler Funktechnik in Kraftfahrzeugen), werden nur die Forderungen der anwendbaren Teile sinngemäß zutreffender Richtlinien geprüft, um die Kompatibilität zu den vorhandenen Funknetzen und -geräten der BOS feststellen zu können.
Die Kompatibilität wird bestätigt, eine BOS-Prüfnummer wird jedoch nicht vergeben.
Die folgende Prüfstelle ist zur Durchführung von Baumusterprüfungen autorisiert:
Zentralprüfstelle für Funkgeräte
an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Steinackerstraße 47
76646 Bruchsal
"
Meine Frage:
In welchem Umfang werden Funkgeräte ohne BOS-Zulassung in der Zentralen Leitstelle Fulda eingesetzt ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
-
Datum15. Mai 2022
-
18. Juni 2022
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!