Funkmast Mühltal-Frankenhausen -Standortbescheinigungs-Nr.: 66012311

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Standortbescheinigungs-Nr.: 66012311
Welche Mobilfunkanbieter werden diesen Funkmast nutzen.
Ist mit einer Verbesserung der Mobilfunkverbindung - D1 Netz - LTE für den Modautaler Ortsteil Neutsch zu rechnen?
Vielen Dank

Ergebnis der Anfrage

Unzureichende Antwort. Die Netzbetreiber sollen um Infos kontaktiert werden.
Die Bundesnetzagentur erteilt eine Standortgenehmigung uns weiss nicht welche Sendeeinrichtungen mit welcher Hauptstrahlrichtung und Sendeleistung dort errichtet werden. Das kann nicht sein!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. September 2023
  • Frist
    7. Oktober 2023
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Heinrich Laut
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Standortbescheinigungs-Nr.: 66012311 …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Heinrich Laut
Betreff
Funkmast Mühltal-Frankenhausen -Standortbescheinigungs-Nr.: 66012311 [#287641]
Datum
5. September 2023 04:31
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Standortbescheinigungs-Nr.: 66012311 Welche Mobilfunkanbieter werden diesen Funkmast nutzen. Ist mit einer Verbesserung der Mobilfunkverbindung - D1 Netz - LTE für den Modautaler Ortsteil Neutsch zu rechnen? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinrich Laut Anfragenr: 287641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287641/ Postanschrift Heinrich Laut << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heinrich Laut

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Laut, als beigefügte Anlage übersende ich Ihnen die genannte Standortbescheinigung. Der Auf u…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Funkmast Mühltal-Frankenhausen -Standortbescheinigungs-Nr.: 66012311 [#287641]
Datum
6. September 2023 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Laut, als beigefügte Anlage übersende ich Ihnen die genannte Standortbescheinigung. Der Auf und Ausbau von Telekommunikationsnetzen liegen unter Beachtung der gültigen Rechtsvorschriften in der Verantwortung der jeweiligen Netzbetreiber. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Mobilfunknetzbetreiber. Mit freundlichen Grüßen

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