Funksensorik der Polizeihubschrauberstaffel

1) welche eigene und fremden Luftfahrzeuge werden für die Funkaufklärung während polizeilichen Maßnahmen genutzt
2) Anzahl, Typ, Hersteller und Herstellerbezeichnung aller Ausrüstungsgegenstände, welche zur Funkaufklärung in Luftfahrzeugen genutzt werden können (z.B. IMSI Catcher)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2015
  • Frist
    4. Juli 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) welche ei…
An Direktion der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funksensorik der Polizeihubschrauberstaffel [#10069]
Datum
2. Juni 2015 18:08
An
Direktion der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) welche eigene und fremden Luftfahrzeuge werden für die Funkaufklärung während polizeilichen Maßnahmen genutzt 2) Anzahl, Typ, Hersteller und Herstellerbezeichnung aller Ausrüstungsgegenstände, welche zur Funkaufklärung in Luftfahrzeugen genutzt werden können (z.B. IMSI Catcher)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Direktion der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 2. Juni 2015 über das Po…
Von
Direktion der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz
Betreff
fragdenstaat.de, Funksensorik der Polizeihubschrauberstaffel
Datum
22. Juni 2015 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 2. Juni 2015 über das Portal fragdenstaat.de. Ihre Anfrage beantworten wir – in Rücksprache mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz – wie folgt: 1) Welche eigene und fremden Luftfahrzeuge werden für die Funkaufklärung während polizeilichen Maßnahmen genutzt? Eine Funkaufklärung/ Communication Intelligence aus Luftfahrzeugen wird von der Polizei Rheinland-Pfalz nicht durchgeführt. Grundsätzlich können von bzw. im Auftrag der Polizei Rheinland-Pfalz (Länderkooperation mit der hessischen Polizei) bedarfsorientiert Hubschrauber der Muster Airbus Helikopter EC 135 und EC 145 sowie ein Flugzeug P68 Observer (alle in Polizeilackierung) eingesetzt werden. 2) Anzahl, Typ, Hersteller und Herstellerbezeichnung aller Ausrüstungsgegenstände, welche zur Funkaufklärung in Luftfahrzeugen genutzt werden können (z.B. IMSI Catcher)? Wie bereits unter Ziffer 1 dargestellt wird eine Funkaufklärung/ Communication Intelligence aus Luftfahrzeugen von der Polizei Rheinland-Pfalz nicht durchgeführt. Lediglich IMSI-Catcher-Technik kann im Bedarfsfall in Luftfahrzeugen verbaut werden. Über Anzahl, Typ, Hersteller und Herstellerbezeichnung dieser Technik können aus Geheimhaltungsgründen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 LIFG keine Angaben gemacht werden, da diese ermöglichen würden, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Funksensorik der Polizeihubschrauberstaffel" [#10069]
Datum
22. Juni 2015 15:05
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10069 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die IMSI-Catcher-Technik generell erkannt werden kann und Gegenmaßnahmen unabhängig von Anzahl und Modell erfolgen können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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