Funkstörungen durch Kleinsterzeugungsanlagen / Plug-in-Photovoltaik-Systeme / Photovoltaik-Kleinstanlagen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Plug-in-PV-Systeme, auch bekannt als „Balkonkraftwerke“ oder „Guerilla-PV“, sind Photovoltaik-Kleinstanlagen, die in der Regel eine Nennleistung von 200 Wp oder mehr besitzen.
Sie sind einfach und „steckerfertig“ zu installieren und bieten damit auch Mieterhaushalten die Möglichkeit, als Prosumer sowohl selbst Strom zu produzieren als auch im Eigenverbrauch zu konsumieren.

In der Zeitschrift FUNKAMATEUR Ausgabe 08/2022 heißt es dazu auf Seite 665:

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Neue Störquelle: Solarpanels für den Balkon

Im Zuge steigender Stromkosten bei gleichzeitig zurückgehender Versorgungssicherheit werden verstärkt tragbare Photovoltaik-Anlagen für Garagendächer, Balkons usw. beworben.
Unabhängig davon, ob diese sich jemals amortisieren werden, stellen sie vereinzelt eine weitere Störquelle (nicht nur) für den UKW-Amateurfunk dar.
Funkamateure berichten bereits über von solchen Anlagen ausgehende Störungen in Form unstabiler Träger, die bis zu S9+20 dB auf 2 m erreichen.
Zwischen diesen Trägern tritt breitbandiges Rauschen über das gesamte 2-m-Band und darüber hinaus auf.
Bitte melden Sie - auch wenn Sie sich mit dem Nachbarn einigen können — solche Störungen der BNetzA, sodass dort gegebenen falls die Marktaufsicht tätig werden kann.
DARC-Mitglieder sollten sich zuvor mit dem EMV-Referat abstimmen, damit man auch hier eine Übersicht über die Gesamtsituation gewinnt.
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Mein Frage:

In welchem Umfang sind Ihnen Funkstörungen durch derartige Kleinsterzeugungsanlagen bzw. Plug-in-Photovoltaik-Systeme bekannt ?

Vielen Dank.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Plug-in-PV-System…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkstörungen durch Kleinsterzeugungsanlagen / Plug-in-Photovoltaik-Systeme / Photovoltaik-Kleinstanlagen [#256608]
Datum
7. August 2022 20:29
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Plug-in-PV-Systeme, auch bekannt als „Balkonkraftwerke“ oder „Guerilla-PV“, sind Photovoltaik-Kleinstanlagen, die in der Regel eine Nennleistung von 200 Wp oder mehr besitzen. Sie sind einfach und „steckerfertig“ zu installieren und bieten damit auch Mieterhaushalten die Möglichkeit, als Prosumer sowohl selbst Strom zu produzieren als auch im Eigenverbrauch zu konsumieren. In der Zeitschrift FUNKAMATEUR Ausgabe 08/2022 heißt es dazu auf Seite 665: " Neue Störquelle: Solarpanels für den Balkon Im Zuge steigender Stromkosten bei gleichzeitig zurückgehender Versorgungssicherheit werden verstärkt tragbare Photovoltaik-Anlagen für Garagendächer, Balkons usw. beworben. Unabhängig davon, ob diese sich jemals amortisieren werden, stellen sie vereinzelt eine weitere Störquelle (nicht nur) für den UKW-Amateurfunk dar. Funkamateure berichten bereits über von solchen Anlagen ausgehende Störungen in Form unstabiler Träger, die bis zu S9+20 dB auf 2 m erreichen. Zwischen diesen Trägern tritt breitbandiges Rauschen über das gesamte 2-m-Band und darüber hinaus auf. Bitte melden Sie - auch wenn Sie sich mit dem Nachbarn einigen können — solche Störungen der BNetzA, sodass dort gegebenen falls die Marktaufsicht tätig werden kann. DARC-Mitglieder sollten sich zuvor mit dem EMV-Referat abstimmen, damit man auch hier eine Übersicht über die Gesamtsituation gewinnt. " Mein Frage: In welchem Umfang sind Ihnen Funkstörungen durch derartige Kleinsterzeugungsanlagen bzw. Plug-in-Photovoltaik-Systeme bekannt ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256608/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> der von Ihnen beantragte Informationszugang wird nach vorläufiger Einsch…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Funkstörungen durch Kleinsterzeugungsanlagen / Plug-in-Photovoltaik-Systeme / Photovoltaik-Kleinstanlagen [#256608]
Datum
8. August 2022 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der von Ihnen beantragte Informationszugang wird nach vorläufiger Einschätzung nicht kostenfrei erteilt werden können. Die maximal zulässige Gebühr beträgt laut IFGGebV "bis zu 500 Euro". Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. Sollten Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie mir dies bitte mit. Im Auftrag Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Aufgrund der zu erwartenden Gebühren…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Funkstörungen durch Kleinsterzeugungsanlagen / Plug-in-Photovoltaik-Systeme / Photovoltaik-Kleinstanlagen [#256608]
Datum
8. August 2022 22:43
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Aufgrund der zu erwartenden Gebühren ziehe ich meinen Antrag hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256608/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>