Funktionen bei Taschenrechnern des Modells TI-30X Multiview

Informationen zusammenhängend mit den im Erlass vom 18.7.2017 zum Einsatz Wissenschaftlicher Taschenrechner von Texas Industries (Az.: 44-6624.03-P/234/139) genannten freischaltbaren, nicht zugelassene Funktionen bei Taschenrechnern des Modells TI-30X Multiview.
Konkret gemeint sind etwa im Ministerium vorhandene Unterlagen über
-Kenntnisnahme des Fehlers (Quelle, Zeitpunkt)
-Beschreibung des Fehlers, der genannte Funktionen freischaltet
-Korrespondenz mit Texas Industries

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funktionen bei Taschenrechnern des Modells TI-30X Multiview [#260269]
Datum
5. Oktober 2022 22:19
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zusammenhängend mit den im Erlass vom 18.7.2017 zum Einsatz Wissenschaftlicher Taschenrechner von Texas Industries (Az.: 44-6624.03-P/234/139) genannten freischaltbaren, nicht zugelassene Funktionen bei Taschenrechnern des Modells TI-30X Multiview. Konkret gemeint sind etwa im Ministerium vorhandene Unterlagen über -Kenntnisnahme des Fehlers (Quelle, Zeitpunkt) -Beschreibung des Fehlers, der genannte Funktionen freischaltet -Korrespondenz mit Texas Industries
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260269/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Antrag auf Informationserteilung nach dem LIFG und weiteren Rech…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Funktionen bei Taschenrechnern des Modells TI-30X Multiview [#260269]
Datum
4. November 2022 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Antrag auf Informationserteilung nach dem LIFG und weiteren Rechtsgrundlagen hin teilen wir Ihnen mit, dass sich die Bescheidung Ihres Antrages noch einige Tage verzögern wird. Wir bitten um Verständnis für die urlaubs- wie krankheitsbedingte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Landesinformationsfreiheitsgesetz Funktionen bei Taschenrechnern des Modells TI-30X Multiview Sehr << Antr…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Funktionen bei Taschenrechnern des Modells TI-30X Multiview [#260269]
Datum
15. November 2022 18:33
Status
image001.png
6,3 KB
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7,7 KB
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8,9 KB


Landesinformationsfreiheitsgesetz Funktionen bei Taschenrechnern des Modells TI-30X Multiview Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bzw. Ihren Antrag nach dem LIFG/UVwG/UIG/VIG. Hierbei bitten Sie um die Übersendung von Informationen bezüglich freischaltbarer, aber nicht zugelassener Funktionen bei Taschenrechnern des Modells TI-30X Multiview und verweisen dabei auf folgende Rechtsvorschriften: „Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UlG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VlG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.“ Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften sind jedoch nicht einschlägig, sodass keine Rechtsgrundlage besteht, aufgrund der wir Ihrem Anliegen entsprechen können. In Betracht käme für die Übersendung der gewünschten Detailinformationen allenfalls das in Baden-Württemberg geltende Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), das hier aber ebenfalls nicht greift. In § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG ist ausdrücklich geregelt, dass dieses Gesetz nicht gilt gegenüber Schulen sowie Ausbildungs- und Prüfungsbehörden, soweit Prüfungen betroffen sind. In der Gesetzesbegründung wird unter anderem ausgeführt, dass keine Ausforschung von Prüfungsunterlagen und von Prüfungsergebnissen ermöglicht werden soll. Die von Ihnen angefragten Detailinformationen tangieren unmittelbar die Durchführung und entsprechende Unterlagen der Abiturprüfung 2017, so dass keine weitergehende Auskunft möglich ist. Der grundsätzliche Vorgang ist hinreichend nachvollziehbar im Schreiben mit dem Aktenzeichen 44-6624.03-P/234/139 dokumentiert, auf das Sie sich konkret beziehen und das auf der von Ihnen genutzten Plattform „Frag den Staat“ öffentlich einsehbar ist. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen