funktionierende Faxnummer

Ich versuche seit 3 Tagen wiederholt ein Fax sowohl an die allgemeine FaxNr als auch aus Beihilfebescheidung zu entnehmende FaxNr zu versenden. Die Versandannahme wird Lt Protokollrückmeldung verweigert!
Ich benutze den ePost Dienst der Dt Post, der bislang zuverlässig funktioniert. Die Faxübermittlung eines früheren Schreibens an das LBV hat seinerzeit problemlos statt gefunden. Ich bitte zu besuskunften, aus welchen Gründen die allgemeine FaxNr mit der Endziffer 1243 Sendungen nicht entgegen nimmt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
funktionierende Faxnummer [#24358]
Datum
18. August 2017 11:27
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich versuche seit 3 Tagen wiederholt ein Fax sowohl an die allgemeine FaxNr als auch aus Beihilfebescheidung zu entnehmende FaxNr zu versenden. Die Versandannahme wird Lt Protokollrückmeldung verweigert! Ich benutze den ePost Dienst der Dt Post, der bislang zuverlässig funktioniert. Die Faxübermittlung eines früheren Schreibens an das LBV hat seinerzeit problemlos statt gefunden. Ich bitte zu besuskunften, aus welchen Gründen die allgemeine FaxNr mit der Endziffer 1243 Sendungen nicht entgegen nimmt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Ihre Meldung vom 18.08.17 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben daraufhin die von I…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
Ihre Meldung vom 18.08.17
Datum
22. August 2017 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben daraufhin die von Ihnen genannte Fax-Nebenstelle 1243 überprüft und sind zum folgenden Ergebnis gekommen: Die Durchwahl 0211/6023-1243 ist als physikalisches Fax dauerhaft auf unseren internen Fax-Server umgeleitet. Dieser Server nimmt sämtliche Fax-Nachrichten entgegen, die das LBV erreichen und wandelt diese automatisch in elektronische Dokumente um. Im zweiten Step werden diese Dokumente den einzelnen Mitarbeitern, oder --wie im Falle der 1243-- unserer Poststelle per E-Mail zugesandt. Dieser Vorgang findet täglich ca. 800-1000mal statt. Der Fax-Server unterstützt dabei alle gängigen Fax-Geschwindigkeiten und Fehlerkorrekturverfahren an, die heute bei der Fax-Übertragung üblich sind. Trotzdem kann es vorkommen, dass einzelne Fax-Geräte der Absender keine kompatiblen Verfahren unterstützen und sich somit beide Endpunkte auf keine gemeinsame Geschwindigkeit und/oder Verfahren einigen können. Die Übertragung kommt in diesen Fällen nicht zustande. Bei dieser Masse der Fax-Übertragungen, die wir täglich abwickeln, passiert das aber äußert selten. Wenn dies in Ihrem Fall so gewesen ist, so können wir Ihnen lediglich eine Übertragung per E-Mail anbieten. Senden Sie bitte dazu Ihre Dokumente an: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen