Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Abteilung 3.37.1 - Einsatz und Organisation:
Zum landesweiten Warntag am 14.03.24 in NRW heißt es unter
https://www1.wdr.de/nachrichten/probealarm-donnerstag-nrw-100.html
am 14.03.24:
"
Probealarm über Handys und Sirenen: So lief der landesweite Warntag in NRW
[...]
In Remscheid heulte keine Sirene
Probleme gab es unter anderem in Remscheid. Von den dort zwölf installierten Sirenen heulte keine einzige. Die Feuerwehr vermutet einen Software-Fehler.
[...]
"
Meine Frage:
Was war die Ursache für die Fehlfunktion der Sirenen beim Warntag am 14.03.24 ?
Z.B.:
- falsch programmierte Adresse (RIC) am POCSAG-Empfänger der Sirene
- falsch programmierter Frequenz-Kanal am POCSAG-Empfänger der Sirene
- fehlerhafte Verdrahtung des Alarmausgangs am POCSAG-Empfänger der Sirene
- fehlerhafte Konfiguration im Alarmierungs-Leitrechner der Leitstelle Remscheid
Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 305841
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