Funktionsüberprüfung NEA ILS Stuttgart
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
bitte teilen Sie mir mit:
Inwiefern die Integrierte Leitstelle Stuttgart eine unabhängige Netzersatzanlage besitzt.
Falls vorhanden, in welchem Turnus die vollumfängliche Funktion der NEA überprüft wird.
Gibt es „Schwarzstart-Übungen“ die unter Last durchgeführt werden, sprich Übungen in dessen Rahmen der komplette ILS-Betrieb über die NEA versorgt wird?
Falls ja, teilen Sie mir bitte mit wann eine solche Übung zuletzt durchgeführt wurde. (Eine ungefähre Angabe ist ausreichend)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum22. August 2023
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26. September 2023
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