Funkzellen-Transparenz-System des Landes Berlin

Unter https://fts.berlin.de/ war das Funkzellen-Transparenz-System des Landes Berlin für die Bevölkerung erreichbar, doch seit geraumer Zeit -etliche Monate, wenn nicht bereits Jahre- ist es nicht mehr erreichbar. Welchen Grund gibt es dafür, und gibt es eine Planung oder Aussicht, wann und wo es wieder verfügbar gemacht wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter …
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkzellen-Transparenz-System des Landes Berlin [#298935]
Datum
1. Februar 2024 09:31
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://fts.berlin.de/ war das Funkzellen-Transparenz-System des Landes Berlin für die Bevölkerung erreichbar, doch seit geraumer Zeit -etliche Monate, wenn nicht bereits Jahre- ist es nicht mehr erreichbar. Welchen Grund gibt es dafür, und gibt es eine Planung oder Aussicht, wann und wo es wieder verfügbar gemacht wird?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298935/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkzellen-Transparenz-System des Landes Berlin“ vom 01.02.2024 (#…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Funkzellen-Transparenz-System des Landes Berlin [#298935]
Datum
7. März 2024 14:23
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkzellen-Transparenz-System des Landes Berlin“ vom 01.02.2024 (#298935) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> zuständigkeitshalber habe ich Ihre ursprüngliche Anfrage vom 1. Februar 2…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Funkzellen-Transparenz-System des Landes Berlin [#298935]
Datum
15. März 2024 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zuständigkeitshalber habe ich Ihre ursprüngliche Anfrage vom 1. Februar 2024 erhalten. Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Hinsichtlich Ihrer aufgeworfenen Fragen verweise ich auf die hiesige Pressemitteilung vom 17. Januar 2024, die Sie hier einsehen können: https://www.berlin.de/sen/justv/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1406005.php Im Übrigen vermag ich noch nicht zu erkennen, auf welche konkreten Sachverhalte Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. -auskunft gerichtet ist. Ich bitte insoweit um Konkretisierung. Mit freundlichen Grüßen