Funkzellenabfragen im Rahmen der Einsätze im Hambacher Forst

Alle Unterlagen und/oder Dienstanweisungen über Funkzellenabfragen, die durch Exekutivbehörden im Rahmen der Einsätze rund um den Hambacher Forst in den Jahren 2017/2018/2019 durchgeführt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
Lilith Wittmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Funkzellenabfragen im Rahmen der Einsätze im Hambacher Forst [#43340]
Datum
16. Januar 2019 01:32
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen und/oder Dienstanweisungen über Funkzellenabfragen, die durch Exekutivbehörden im Rahmen der Einsätze rund um den Hambacher Forst in den Jahren 2017/2018/2019 durchgeführt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann
Lilith Wittmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkzellenabfragen im Rahmen der Einsätze im H…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: Funkzellenabfragen im Rahmen der Einsätze im Hambacher Forst [#43340]
Datum
19. Februar 2019 09:06
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkzellenabfragen im Rahmen der Einsätze im Hambacher Forst“ vom 16.01.2019 (#43340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann Anfragenr: 43340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Aachen
Antwortschreiben bezüglich Ihrer IFG Anfrage Sehr geehrte Frau Wittmann, in der Anlage erhalten Sie das Antwortsc…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
Antwortschreiben bezüglich Ihrer IFG Anfrage
Datum
20. März 2019 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
image001.jpg
6,2 KB


Sehr geehrte Frau Wittmann, in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Informations- und Freiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen,