Funkzellenabfragen in Baden-Württemberg 2018

Eine Übersicht über alle im Jahr 2018 in Baden-Württemberg getätigten Funkzellenabfragen, inklusive der Informationen, wann diese erfolgten, wo die Funkzelle sich geografisch befindet, wie viele Geräte jeweils gefunden wurden, sowie die zugrundeliegende schwere Straftat, wegen derer die Funkzellenabfrage getätigt wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. April 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
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Felix Klenk
Felix Klenk
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht…
An Landeskriminalamt Baden-Württemberg Details
Von
Felix Klenk
Betreff
Funkzellenabfragen in Baden-Württemberg 2018 [#109558]
Datum
3. April 2019 17:01
An
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über alle im Jahr 2018 in Baden-Württemberg getätigten Funkzellenabfragen, inklusive der Informationen, wann diese erfolgten, wo die Funkzelle sich geografisch befindet, wie viele Geräte jeweils gefunden wurden, sowie die zugrundeliegende schwere Straftat, wegen derer die Funkzellenabfrage getätigt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Klenk <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix Klenk << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Klenk
Felix Klenk
Felix Klenk
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkzellenabfragen in Baden-Württemberg …
An Landeskriminalamt Baden-Württemberg Details
Von
Felix Klenk
Betreff
AW: Funkzellenabfragen in Baden-Württemberg 2018 [#109558]
Datum
4. Mai 2019 12:09
An
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkzellenabfragen in Baden-Württemberg 2018“ vom 03.04.2019 (#109558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felix Klenk Anfragenr: 109558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix Klenk << Adresse entfernt >>
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Klenk, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheit…
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Betreff
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG): Funkzellenabfragen in Baden-Württemberg 2018
Datum
17. Mai 2019 13:16
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
13,3 KB


Sehr geehrter Herr Klenk, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), welcher uns am 03.04.2019 per E-Mail zugegangen ist. Die entstandene Verzögerung bei der Bearbeitung bitten wir zu entschuldigen. Gem. § 7 Abs. 1 LIFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Die Verfügungsberechtigung für die von Ihnen gewünschten Informationen liegt gem. § 101b StPO beim Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg. Gerne leiten wir Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiter. Da Ihr Antrag jedoch personenbezogene Daten enthält und Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, benötigen wir im Vorfeld der Weiterleitung Ihr Einverständnis. Sollten Sie mit der Weiterleitung einverstanden sein, bitten wir um eine kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Felix Klenk
Felix Klenk
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Bestätigung des Eingangs meines Antrags auf Informations…
An Landeskriminalamt Baden-Württemberg Details
Von
Felix Klenk
Betreff
AW: Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG): Funkzellenabfragen in Baden-Württemberg 2018 [#109558]
Datum
17. Mai 2019 15:34
An
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Bestätigung des Eingangs meines Antrags auf Informationszugang. Hiermit erkläre ich mich mit der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten ausdrücklich nur an das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Felix Klenk Anfragenr: 109558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix Klenk << Adresse entfernt >>
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Klenk, bitte beachten Sie das in der Anlage beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Betreff
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG): Funkzellenabfragen in Baden-Württemberg 2018
Datum
14. Juni 2019 11:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
513,6 KB
image001.jpg
13,3 KB


Sehr geehrter Herr Klenk, bitte beachten Sie das in der Anlage beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 3. April 2019 // Unser Az. E-1540.2019/6 Sehr geehrter Herr Klenk, anbei übersenden wir Ihnen be…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 3. April 2019 // Unser Az. E-1540.2019/6
Datum
19. Juni 2019 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
880,7 KB
Sehr geehrter Herr Klenk, anbei übersenden wir Ihnen beiliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen