Funkzellenabfragen in Tuttlingen

1. In welchem Ausmaße wurde in Tuttlingen in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern Daten bereits vorhanden sind) das Mittel der Funkzellenauswertung zur Aufklärung von Straftaten angewendet?

2. Bei welcher Art von Straftaten wurde dabei dieses Mittel angewendet und welche Daten von Mobilfunkteilnehmern wurden dabei abgefragt?

3. Wie viele Straftaten wurden so aufgeklärt und welche Aufklärungen wären ohne dieses Mittel nicht möglich gewesen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Januar 2020
  • Frist
    6. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. In welchem Aus…
An Staatsanwaltschaft Rottweil Details
Von
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Betreff
Funkzellenabfragen in Tuttlingen [#173541]
Datum
7. Januar 2020 12:57
An
Staatsanwaltschaft Rottweil
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. In welchem Ausmaße wurde in Tuttlingen in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (sofern Daten bereits vorhanden sind) das Mittel der Funkzellenauswertung zur Aufklärung von Straftaten angewendet? 2. Bei welcher Art von Straftaten wurde dabei dieses Mittel angewendet und welche Daten von Mobilfunkteilnehmern wurden dabei abgefragt? 3. Wie viele Straftaten wurden so aufgeklärt und welche Aufklärungen wären ohne dieses Mittel nicht möglich gewesen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173541 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich schreibe Ihnen im Bezug zu meiner IFG Anfrage vom 07.01.2020. Die gesetzliche Fr…
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Betreff
AW: Funkzellenabfragen in Tuttlingen [#173541]
Datum
29. Januar 2020 12:51
An
Staatsanwaltschaft Rottweil
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich schreibe Ihnen im Bezug zu meiner IFG Anfrage vom 07.01.2020. Die gesetzliche Frist zur Beantwortung der Anfrage läuft am 06.02.2020 aus und ich habe bisher noch keine Eingansbestätigung von Ihnen erhalten. Wie ist der Status meiner Anfrage? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173541 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Rottweil
Kein Nachrichtentext
Von
Staatsanwaltschaft Rottweil
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
337,5 KB

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Sehr [geschwärzt], Die gesetzliche Antwortfrist für meine IFG Anfrage vom 07.01.2020 läuft heute aus. Wie mir tel…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Funkzellenabfragen in Tuttlingen [#173541]
Datum
6. Februar 2020 08:52
An
Staatsanwaltschaft Rottweil
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Die gesetzliche Antwortfrist für meine IFG Anfrage vom 07.01.2020 läuft heute aus. Wie mir telefonisch mitgeteilt wurde, wird meine Anfrage von [geschwärzt] unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] bearbeitet. Wie ist der Status meiner Anfrage? Ich bitte ausdrücklich um eine Eingangsbestätigung dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 173541 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]