Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel

In Ihrem Internetauftritt zum Thema
„Betreuung und Förderung im kleinstrukturierten Privat- und Körperschaftswald - Stellungnahme – Juni 2018“ schreiben Sie folgendes:

„Erste Hochrechnungen auf Basis des Testbetriebsnetzes Forstwirtschaft des BMEL über die Höhe der bisher bundesweit für die indirekte forstliche Betreuung eingesetzten Haushaltsmittel belaufen sich auf rund 250 Mio. Euro pro Jahr. Dieser Betrag liegt weit über der Höhe der gesamten Förderung forstlicher Maßnahmen nach der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) für Waldumbau, Waldwegebau etc., die sich zusammen mit den entsprechenden, durch die EU über ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) geförderten Anteilen auf gut 60 Mio. Euro pro Jahr belaufen.“ (S. 4/6, 1. Abschnitt) Quelle: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Waldpolitik/StellungnahmeWBW-KleinstrukturierterWald.pdf?__blob=publicationFile

Ich bitte um die Herausgabe der von ihrem Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik zitierten Hochrechnungen/Auswertungen ihres Testbetriebsnetzes Forstwirtschaft des BMEL über die
Höhe der bisher bundesweit für die indirekte forstliche Betreuung eingesetzten Haushaltsmittel pro Jahr.

Handelt es sich bei diesen jährlichen indirekten staatlichen Beihilfen um gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbotene Beihilfen?

Bewirken diese indirekten Beihilfen jährlich Umsatzsteuerverkürzungen und wenn ja, in welcher Höhe?

Sind diese Steuerverkürzungen im Sinne des § 370 AO Straftaten im besonders schwerem Fall, da sie durch Mithilfe von Amtsträgern der staatlichen Forstbehörden geschehen, die dabei ihre Befugnisse und/oder ihre Stellung missbrauchen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrem Internetau…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]
Datum
22. Juli 2019 19:56
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrem Internetauftritt zum Thema „Betreuung und Förderung im kleinstrukturierten Privat- und Körperschaftswald - Stellungnahme – Juni 2018“ schreiben Sie folgendes: „Erste Hochrechnungen auf Basis des Testbetriebsnetzes Forstwirtschaft des BMEL über die Höhe der bisher bundesweit für die indirekte forstliche Betreuung eingesetzten Haushaltsmittel belaufen sich auf rund 250 Mio. Euro pro Jahr. Dieser Betrag liegt weit über der Höhe der gesamten Förderung forstlicher Maßnahmen nach der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) für Waldumbau, Waldwegebau etc., die sich zusammen mit den entsprechenden, durch die EU über ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) geförderten Anteilen auf gut 60 Mio. Euro pro Jahr belaufen.“ (S. 4/6, 1. Abschnitt) Quelle: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Waldpolitik/StellungnahmeWBW-KleinstrukturierterWald.pdf?__blob=publicationFile Ich bitte um die Herausgabe der von ihrem Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik zitierten Hochrechnungen/Auswertungen ihres Testbetriebsnetzes Forstwirtschaft des BMEL über die Höhe der bisher bundesweit für die indirekte forstliche Betreuung eingesetzten Haushaltsmittel pro Jahr. Handelt es sich bei diesen jährlichen indirekten staatlichen Beihilfen um gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbotene Beihilfen? Bewirken diese indirekten Beihilfen jährlich Umsatzsteuerverkürzungen und wenn ja, in welcher Höhe? Sind diese Steuerverkürzungen im Sinne des § 370 AO Straftaten im besonders schwerem Fall, da sie durch Mithilfe von Amtsträgern der staatlichen Forstbehörden geschehen, die dabei ihre Befugnisse und/oder ihre Stellung missbrauchen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]
Datum
23. Juli 2019 11:03
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
04DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 22.07.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte H…
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Betreff
AW: Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]
Datum
29. August 2019 00:58
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel“ vom 22.07.2019 (#159484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte H…
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Betreff
AW: Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]
Datum
5. September 2019 21:41
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel“ vom 22.07.2019 (#159484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Ich bitte aus Anlass aktueller Koalitionsverhandlungen in einzelnen Bundesländern um zeitnahe Beantwortung meiner Fragen. Wettbewerbsrelevante Absprachen bei Forstdienstleistungen sind offenbar Bestandteil von Überlebensstrategien staatlicher Forstbehörden und sind Inhalt von forstpolitischen Koalitionsverhandlungen im Parteiensystem. Zur Begründung meiner Anfrage noch eine Erläuterung: Der in meiner Anfrage genannte Beitrag ihres wissenschaftlichen Beirates beschreibt ein Marktverhalten bei Dienstleistungen zur Bewirtschaftung von Wäldern privater und kommunaler Waldbesitzer in Deutschland durch staatliche Forstbehörden. Nach der Darstellung ihres wissenschaftlichen Beirates ergeben: Selbstkosten staatlicher Forstbehörden für Dienstleistungen pro Jahr - (minus) 250 Mio. € Subvention pro Jahr = Verkaufspreis netto staatlicher Forstbehörden für Dienstleistungen pro Jahr Allgemein üblich für eine Preisermittlung im Wirtschaftszweig Forstwirtschaft ist hingegen: Selbstkosten + Gewinnaufschlag = Verkaufspreis netto Die Höhen der jährlichen Subvention wurde vom wissenschaftlichen Beirat über eine Auswertung des Testbetriebsnetzes hergeleitet. Alternativ könnten Sie Selbstkosten, Einnahmen und die daraus resultierende Subvention für diese Dienstleistungen aus realen Buchhaltungsdaten der staatlichen Forstbehörden ermitteln (lassen). Neben der Qualifizierung einer allgemeinen Marktbehinderung durch staatliche Forstbehörden steht die Frage im Raum, ob die Subvention in Höhe von jährlich 250 Mio. € als steuerbarer Umsatz für Dienstleistungen zur Bewirtschaftung privater und kommunaler Waldbesitzer von den für die Behörden zuständigen Finanzämter vollständig erfasst wurde. Ist das nicht der Fall, dürfte m.E. neben allgemeiner Marktbehinderung auch Steuerhinterziehung vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.07. 2019. Wir sind aufgrund des stark erhöhten …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]
Datum
9. September 2019 19:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.07. 2019. Wir sind aufgrund des stark erhöhten Arbeitsanfalls im Zusammenhang mit den Waldschäden leider noch nicht zur Beantwortung Ihrer Anfrage gekommen. Ich bitte dies zu entschuldigen. Bitte erwarten Sie unsere Antwort bis zum 25. 9. 2019. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld. Wären Sie damit einverstanden, dass ich Ihnen bis Mitt…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]
Datum
27. September 2019 16:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld. Wären Sie damit einverstanden, dass ich Ihnen bis Mittwoch, den 2. Oktober 2019 antworte? Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in besser spät als nie... Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 159484 Antwort an: <…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
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Betreff
AW: Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]
Datum
27. September 2019 18:36
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in besser spät als nie... Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 159484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Vielen Dank Freundliche Grüße
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]
Datum
27. September 2019 18:37
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank Freundliche Grüße
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte H…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]
Datum
27. Oktober 2019 12:06
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel“ vom 22.07.2019 (#159484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/159484
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Nachfrage. Wir benötigen für die Beantwortung Ihrer Anfrage no…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW / Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]
Datum
28. Oktober 2019 18:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Nachfrage. Wir benötigen für die Beantwortung Ihrer Anfrage noch etwas Zeit und werden Ihnen in Kürze einen Bescheid zukommen lassen. Für die verspätete Beantwortung bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem u.a. Antrag vom 22. Juli 2019. Die ver…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihr Antrag " Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]"
Datum
1. November 2019 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem u.a. Antrag vom 22. Juli 2019. Die verspätete Zusendung bitte ich zu entschuldigen, die in den ebenfalls im Referat laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Hilfen für die Waldeigentümer zur Bewältigung der Waldschäden begründet war. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in §7 LwG Abs. 1 Satz 1 lautet wie folgt: „Einzelangaben über persönliche und sachliche…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag " Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]" [#159484]
Datum
1. November 2019 13:40
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in §7 LwG Abs. 1 Satz 1 lautet wie folgt: „Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse sind von den mit der Durchführung des Feststellungsverfahrens (§ 2) amtlich betrauten Stellen und Personen geheimzuhalten.“ Nach § 46 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind „Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse“ personenbezogene Daten und einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet. Landesforstbetriebe sind keine natürliche Personen sondern juristische Personen und unterliegen damit nicht der Geheimhaltungsklausel des §7 LwG (1) Satz 1. Ihr ablehnender Bescheid beruht auf einem unzutreffenden Gesetzesbezug. Ich bitte um Herausgabe der von ihrem Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik zitierten Hochrechnungen/Auswertungen ihres Testbetriebsnetzes Forstwirtschaft des BMEL über die Höhe der bisher bundesweit für die indirekte forstliche Betreuung eingesetzten Haushaltsmittel pro Jahr. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 159484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/159484
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1.11. 2019. Ich bitte Sie um Kenntnisnahme meines …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihre Email v. 11. / Antrag " Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]"
Datum
21. November 2019 18:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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22,2 KB
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6,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1.11. 2019. Ich bitte Sie um Kenntnisnahme meines angefügten Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in mit u.a. Nachricht hatte ich darauf hingewiesen, dass Ihre Email vom 1.11. 2019 als …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Antrag " Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]"
Datum
23. Januar 2020 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
404,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit u.a. Nachricht hatte ich darauf hingewiesen, dass Ihre Email vom 1.11. 2019 als Widerspruch gewertet wird. Zur förmlichen Zustellung des Widerspruchsbescheides benötige ich Ihre postalische Anschrift. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese per Email zusenden. Besten Dank Eckhard Heuer Mobil: 0162-9606455
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage wurde von mir im November 2019 online als abgeschlossen deklariert und m…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag " Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]" [#159484]
Datum
23. Januar 2020 18:47
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage wurde von mir im November 2019 online als abgeschlossen deklariert und mit dem Ergebnis "Abfrage abgelehnt" bewertet. Ein Widerspruchsbescheid von Ihnen war von mir nicht bestellt. Es wurden in meiner Anfrage Informationen/Unterlagen zu "Unter Gestehungskosten angebotenen Dienstleistungen von Staatsforstbehörden" in Höhe von jährlich 250 Mio. € angefordert. Sie deklarierten diese Informationen/Unterlagen als Betriebsgeheimnis von Staatsforstbetrieben und sehen diese als datenschutzrechlich geschützt an. Einen weiteren Beitrag oder Hinweis - als den Verweis auf das Betriebsgeheimnis und den Datenschutz - zu diesem interesanten Thema hielten Sie offensichtlich für überflüssig. Gedankt sei dem wissenschaftlichen Beirat des BMEL, der den Umfang dieses Preisabsprachen erstmals öffentlich gemacht hat. Diese Anfrage ist abgeschlossen zum drittem Mal! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 159484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/159484

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.1.2020. Ich werte Ihre Mitteilung als Rücknahme I…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Antrag " Für indirekte forstliche Betreuung eingesetzte Haushaltsmittel [#159484]" [#159484]
Datum
3. Februar 2020 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.1.2020. Ich werte Ihre Mitteilung als Rücknahme Ihres Widerspruchs vom 1.11.2019. Der Bescheid des BMEL vom 31.10.2019 (Az. 513-05110/0025) ist damit bestandskräftig geworden. Viele Grüße