Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen

- Liste aller für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrten Einbahnstraßen in der Stadt Bad Kissingen
- die zugehörigen verkehrsrechtlichen Anordnungen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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David Grünewald
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Liste a…
An Landratsamt Bad Kissingen Details
Von
David Grünewald
Betreff
Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen [#183546]
Datum
28. März 2020 05:53
An
Landratsamt Bad Kissingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Liste aller für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrten Einbahnstraßen in der Stadt Bad Kissingen - die zugehörigen verkehrsrechtlichen Anordnungen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen David Grünewald Anfragenr: 183546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183546 Postanschrift David Grünewald << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Grünewald
Landratsamt Bad Kissingen
Sehr geehrter Herr Grünewald, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Stadt Bad Kissingen als Untere und Ö…
Von
Landratsamt Bad Kissingen
Betreff
AW: Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen [#183546]
Datum
20. April 2020 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Grünewald, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Stadt Bad Kissingen als Untere und Örtliche Verkehrsbehörde weitergeleitet. In Bad Kissingen darf durch Radfahrer in folgenden Einbahnstraßen gegen die Einbahnrichtung gefahren werden: 1. von-Hessing-Straße 2. Bachstraße 3. Weidgasse Die eingescannten verkehrsrechtlichen Anordnungen hierzu finden Sie in der Anlage. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
David Grünewald
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen herzlichen Dank für transparente, unbürokratische und schnelle Auskun…
An Landratsamt Bad Kissingen Details
Von
David Grünewald
Betreff
AW: Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen [#183546]
Datum
20. April 2020 18:46
An
Landratsamt Bad Kissingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen herzlichen Dank für transparente, unbürokratische und schnelle Auskunft über die freigegeben Einbahnstraßen. Mein Anliegen bezieht sich allerdings vielmehr auf die gesperrten Einbahnstraßen, also solche die kein "Radverkehr frei" (beim Zeichen Verbot der Einfahrt) und "Radverkehr aus beiden Richtungen" (beim Zeichen Einbahnstraße) haben und welche Gründe in der verkehrsrechtlichen Anordnung für die Sperrung aufgeführt sind. Wären Sie so nett, und würden diese Information noch nachliefern? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen David Grünewald Anfragenr: 183546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183546
Landratsamt Bad Kissingen
Sehr geehrter Herr Grünewald, wenn die Straßenverkehrsbehörde eine Einbahnregelung anordnet, gilt dies grundsätzl…
Von
Landratsamt Bad Kissingen
Betreff
AW: Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen [#183546]
Datum
22. April 2020 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Grünewald, wenn die Straßenverkehrsbehörde eine Einbahnregelung anordnet, gilt dies grundsätzlich auch für Radfahrer. Die Freigabe für Radfahrer, entgegen der Einbahnrichtung zu fahren wird als Ausnahme von der Regel angeordnet. Daher wird in den verkehrsrechtlichen Anordnungen von Einbahnstraßen keine Begründung angeführt, warum die Radfahrer dort nicht entgegen der Einbahnrichtung fahren dürfen. Mit freundlichen Grüßen
David Grünewald
Sehr geehrte<< Anrede >> diese Praxis steht im Widerspruch zu § 45 Abs. 9 S. 3, weil die Einrichtung …
An Landratsamt Bad Kissingen Details
Von
David Grünewald
Betreff
AW: Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen [#183546]
Datum
22. April 2020 16:57
An
Landratsamt Bad Kissingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> diese Praxis steht im Widerspruch zu § 45 Abs. 9 S. 3, weil die Einrichtung einer Einbahnstraße eine Sperrung des fließenden Verkehrs (hier: Radverkehr) darstellt und damit einer Begründung bedarf, wie es die StVO vorgibt und hier nicht ermessensfehlerfrei erfolgt ist. Wurden die Einbahnstraßen z.B. deshalb eingerichtet, um Kfz-Verkehr und die damit verbundenen Gefahren für die Bevölkerung zu minimieren, darf Radvekrehr nicht ebenfalls pauschal gesperrt werden (Stichwort: Wahl des mildesten Mittels). Insbesondere wird durch die Sperrung Radvekrehr in verkehrsreichere Straßen verdrängt und damit höheren Gefahren ausgesetzt. Die "Freigabe" stellt damit keinen Gnadenakt der Behörde dar, sondern vielmehr muss die Sperrung stichhaltig in der Begründung zur verkehrsrechtlichen Anordnungen vorhanden sein. Hierzu wären überörtliche Gefahren nachzuweisen, die sich gerade innerhalb von Tempo-30-Zonen nicht finden lassen. Nur zum Vergleich: Bad Kissingener Straßen in Tempo-30-Zonen, die keine Einbahnstraßen sind, sind ja auch nicht für den Radvekrehr gesperrt. Aus diesem Grund beantrage ich die ermessensfehlerfreie Neuverbescheidung der verkehrsrechtlichen Anordnung in der Hemmerichstraße. Mit freundlichen Grüßen David Grünewald Anfragenr: 183546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183546
Landratsamt Bad Kissingen
Sehr geehrter Herr Grünewald, alle Einbahnregelungen in Bad Kissingen, in denen das Radfahren gegen die Einbahnri…
Von
Landratsamt Bad Kissingen
Betreff
AW: Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen [#183546]
Datum
24. April 2020 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Grünewald, alle Einbahnregelungen in Bad Kissingen, in denen das Radfahren gegen die Einbahnrichtung nicht freigegeben wurde wurden aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet. Diese Anordnungen sind teilweise sehr alt. Die Stadt Bad Kissingen wird die damaligen Entscheidungen nicht nachträglich begründen. Soweit Sie eine Freigabe von Einbahnstraßen über die im E-Mail vom 20.4.2020 genannten Einbahnstraßen hinaus möchten, steht es Ihnen frei, hierzu konkrete Anträge zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
David Grünewald
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich die Öffnung aller Einbahnstraßen in Bad Kissingen für …
An Landratsamt Bad Kissingen Details
Von
David Grünewald
Betreff
AW: Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen [#183546]
Datum
24. April 2020 10:39
An
Landratsamt Bad Kissingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich die Öffnung aller Einbahnstraßen in Bad Kissingen für das Radfahren in beiden Richtungen. Mit freundlichen Grüßen David Grünewald Anfragenr: 183546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183546
Landratsamt Bad Kissingen
Sehr geehrter Herr Grünewald, wir werden Ihren Antrag dem Bauausschuss zur Entscheidung vorlegen. Voraussetzung h…
Von
Landratsamt Bad Kissingen
Betreff
AW: Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen [#183546]
Datum
24. April 2020 10:56
Status
Sehr geehrter Herr Grünewald, wir werden Ihren Antrag dem Bauausschuss zur Entscheidung vorlegen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie uns für jede Einbahnstraße begründen, warum Sie eine Freigabe des Radfahrens gegen die Einbahnrichtung wünschen. Mit freundlichen Grüßen

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David Grünewald
Sehr geehrte<< Anrede >> eine Liste der Einbahnstraßen in Bad Kissingen lässt sich leicht ermitteln. …
An Landratsamt Bad Kissingen Details
Von
David Grünewald
Betreff
AW: Für Radverkehr in Gegenrichtung gesperrte Einbahnstraßen [#183546]
Datum
26. April 2020 20:55
An
Landratsamt Bad Kissingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> eine Liste der Einbahnstraßen in Bad Kissingen lässt sich leicht ermitteln. Es kann sein, dass die Liste nicht ganz vollständig ist. Sie haben da den besseren Überblick. Näherungsweise ergibt sich aus folgender Karte: https://overpass-turbo.eu/s/Tkb 1. Alte Bahnhofstraße 2. Bachstraße (bereits freigegeben) 3. Bahnhofstraße 4. Burgstraße 5. Frühlingstraße 6. Groppstraße 7. Hartmannstraße 8. Hemmerichstraße 9. Münchner Straße 10. Rosenstraße 11. Salinenstraße 12. Stationsbergstraße 13. Steinstraße 14. Sudetenlandstraße 15. Von-Hessing-Straße (bereits freigegeben) 16. Weidgasse (bereits freigegeben) Es sind die Kriterien der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zur Zeichen 220 (Einbahnstraße) anzuwenden. Diese treffen wohl auf alle vorgenannten Straßen zu. Die Einbahnstraßen sind freizgugeben, wenn - eine zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h besteht, - eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen, - die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist, - für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird. Das Zusatzzeichen 1000-32 ist an allen Zeichen 220 anzuordnen. Wird durch Zusatzzeichen der Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen, ist bei Zeichen 267 das Zusatzzeichen 1022-10 (Sinnbild eines Fahrrades und "frei") anzubringen. Vgl. zu Zeichen 267. Mit freundlichen Grüßen David Grünewald Anfragenr: 183546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183546