Fußgängerüberweg Eißendorfer Pferdeweg
Anfrage an:
Bezirksamt Harburg
Mit Einführungserlass der Richtlinie R-FGÜ 2001 wurde dargestellt, dass bestehende Fußgängerüberwege, die den Vorgaben nicht (mehr) entsprechen, Bestandsschutz genießen, soweit an diesen keine auf die Abweichung von der R-FGÜ 2001 zurückzuführenden Unfälle zu verzeichnen waren.
Welche Verkehrsunfalldaten liegen im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 in Zusammenhang mit dem zurückgebauten FGÜ vor?
Warte auf Antwort
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Datum17. April 2024
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22. Mai 2024
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