Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Fussgängerweg Haltestelle Kniebrücke zum Johanes Rau Platz

Ich möchte gerne über die Mehrkosten informiert werden wie hoch die Kosten waren die durch den Planungsfehler des Weges angefallen sind. In der ersten Bauphase wurde der Weg in einer Geraden gepflastert. Da aber die geforderte Höhe nicht eingehalten wurde, ist die Bausaführung geändert wurden und der Weg wurde in S-Form fertiggestellt.
Deshalb würde ich gerne über die Mehrkosten informiert werden.

Ergebnis der Anfrage

Ich habe die Information erhalten,die ich angefragt habe.Ich bin Überrascht über die konkrete Auskunft. Auch die Bearbeitungszeit war sehr angemessen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2012
  • Frist
    30. Mai 2012
  • 0 Follower:innen
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Fußweg im Bereich Kniebrücke/Johannes-Rau-Platz
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Fußweg im Bereich Kniebrücke/Johannes-Rau-Platz
Datum
27. April 2012
Status
Anfrage erfolgreich
514,3 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Rege…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fussgängerweg Haltestelle Kniebrücke zum Johanes Rau Platz
Datum
27. April 2012 19:54
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Aktenauskunft sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich möchte gerne über die Mehrkosten informiert werden wie hoch die Kosten waren die durch den Planungsfehler des Weges angefallen sind. In der ersten Bauphase wurde der Weg in einer Geraden gepflastert. Da aber die geforderte Höhe nicht eingehalten wurde, ist die Bausaführung geändert wurden und der Weg wurde in S-Form fertiggestellt. Deshalb würde ich gerne über die Mehrkosten informiert werden.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.