Sehr
[geschwärzt],
den Eingang Ihres Informationsbegehrens (Antrag nach dem IFG/ UIG/VIG vom 19.09.2023) bestätigen wir Ihnen hiermit. Die gesetzlich festgelegte Frist für die Bearbeitung Ihres Antrags beträgt einen Monat. Soweit die Informationen derart umfangreich und komplex sind, dass die vorgenannte Frist nicht eingehalten werden kann, ist der Antrag innerhalb von zwei Monaten zu beantworten.
Da sich das von Ihnen angefragte Projekt bereits seit mehreren Jahren unter Verkehr befindet und für die DEGES als Planungsgesellschaft somit abgeschlossen ist, ergibt sich für uns ein erhöhter Rechercheaufwand, da die Akten bereits archiviert sind. Die (Wieder)Beschaffung der Informationen stellt sich daher als besonders aufwendig und komplex dar. Aus diesen Umständen ergibt sich die Notwendigkeit der o.g. Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate.
Mit einer finalen Antwort kommen wir daher bis zum 19.11.2023 unaufgefordert auf Sie zu.
i.V.
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P3/ST1 Projektkoordination und -kommunikation
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Wendenstraße 8-12
20097 Hamburg
Tel.: +49 40 182
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deges.de<
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DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin
E-Mail:
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Web:
www.deges.de
Sitz der Gesellschaft Berlin, Registergericht Charlottenburg Nr. HR B 41 385
Vorsitzende des Aufsichtsrates: MR'in Tatjana Tegtbauer
Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Bernd Rothe (techn.), Wolf-Dieter Friedrich (kfm.-jur.)
Datenschutzerklärung der DEGES GmbH<
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