Gab es eine Verurteilung wegen sexuellen Handlungen an Kindern im Kontext der Grundschule Walting

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Meine Frage ist
Gab es im Kontext der Grundschule Walting im Jahr 2023 eine Verurteilung wegen sexuellen Handlungen an Kindern?
Was ich nicht wissen möchte:
Ich möchte nicht wissen, wer der Täter ist.
Ich möchte nicht wissen, wer das Opfer ist.
Ich möchte keine personenbezogenen Daten wissen.
Ich möchte nicht wissen, ob es Verdachtsfälle oder Ermittlungen oder Anklagen gab
Was ich wissen möchte:
Gab es eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs im Kontext der Grundschule.
Mein berechtigtes Interesse ist: Meine Tochter besuchte die gleiche Schule und ich möchte wissen, ob ich sie befragen sollte, ob sie auch betroffen ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Amtsgericht teilte mit, dass es für meine Anfrage nicht zuständig sei und verwies mich an die Staatsanwaltschaft. Die Antwort kam sehr rasch, war höflich und hilfreich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Frage ist Gab es im Kontext…
An Amtsgericht Ingolstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gab es eine Verurteilung wegen sexuellen Handlungen an Kindern im Kontext der Grundschule Walting [#283815]
Datum
13. Juli 2023 10:04
An
Amtsgericht Ingolstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Frage ist Gab es im Kontext der Grundschule Walting im Jahr 2023 eine Verurteilung wegen sexuellen Handlungen an Kindern? Was ich nicht wissen möchte: Ich möchte nicht wissen, wer der Täter ist. Ich möchte nicht wissen, wer das Opfer ist. Ich möchte keine personenbezogenen Daten wissen. Ich möchte nicht wissen, ob es Verdachtsfälle oder Ermittlungen oder Anklagen gab Was ich wissen möchte: Gab es eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs im Kontext der Grundschule. Mein berechtigtes Interesse ist: Meine Tochter besuchte die gleiche Schule und ich möchte wissen, ob ich sie befragen sollte, ob sie auch betroffen ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283815/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Ingolstadt
AG IN 1451E-452/2023 Antrag von Herrn [geschwärzt] vom 13.07.2023 auf Aktenauskunft nach BayDSG/BayUIG/VIG hinsichtlich einer Verurteilung wegen sexuellen Handlungen an Kindern im Kontext der Grundschule Walting im Jahr [geschwärzt]
Von
Amtsgericht Ingolstadt
Betreff
AG IN 1451E-452/2023 Antrag von Herrn [geschwärzt] vom 13.07.2023 auf Aktenauskunft nach BayDSG/BayUIG/VIG hinsichtlich einer Verurteilung wegen sexuellen Handlungen an Kindern im Kontext der Grundschule Walting im Jahr [geschwärzt]
Datum
14. Juli 2023 07:00
Status
Anfrage abgeschlossen