Gab es einen Antrag zur Bezuschussung der Sanierung der Unterführung Bellenäcker in Nackenheim und wie wurde dieser beschieden

Wurde in den letzten 5 Jahren ein Antrag zur Bezuschussung der Sanierung der Bahnunterführung Bellenäcker, in << Adresse entfernt >>, gestellt und wie wurde dieser Antrag beschieden.

Sollte ich die falsche Behörde für diese Anfrage ausgewählt, so bitte ich um eine Information an wen diese Anfrage zu richten ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2014
  • Frist
    17. Juni 2014
  • Ein:e Follower:in
Peter Stey
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde in den…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Peter Stey
Betreff
Gab es einen Antrag zur Bezuschussung der Sanierung der Unterführung Bellenäcker in Nackenheim und wie wurde dieser beschieden [#6435]
Datum
15. Mai 2014 10:00
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde in den letzten 5 Jahren ein Antrag zur Bezuschussung der Sanierung der Bahnunterführung Bellenäcker, in << Adresse entfernt >>, gestellt und wie wurde dieser Antrag beschieden. Sollte ich die falsche Behörde für diese Anfrage ausgewählt, so bitte ich um eine Information an wen diese Anfrage zu richten ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Peter Stey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Peter Stey
Peter Stey
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gab es einen Antrag zur Bezuschussung der…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Peter Stey
Betreff
AW: Gab es einen Antrag zur Bezuschussung der Sanierung der Unterführung Bellenäcker in Nackenheim und wie wurde dieser beschieden [#6435]
Datum
17. Juni 2014 05:48
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gab es einen Antrag zur Bezuschussung der Sanierung der Unterführung Bellenäcker in Nackenheim und wie wurde dieser beschieden" vom 15.05.2014 (#6435) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Peter Stey Anfragenr: 6435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Stey, leider erreichte mich Ihr Anliegen erst heute. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgen…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Gab es einen Antrag zur Bezuschussung der Sanierung der Unterführung Bellenäcker in Nackenheim und wie wurde dieser beschieden [#6435]
Datum
18. Juni 2014 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Stey, leider erreichte mich Ihr Anliegen erst heute. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Ortsgemeinde Nackenheim reichte mit Schreiben vom 4.3.2010 beim damaligen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Sanierung der Bahnunterführung Bellenäcker ein. Das MWVLW teilte der Ortsgemeinde mit Schreiben vom 16. April 2010 mit, dass es sich nach dem Ergebnis der fachtechnischen Prüfung bei der vorgesehenen Variante zur Instandsetzung des Trogbauwerkes um eine schadensanfällige und nicht dauerhafte Konstruktion handelt. Das Vorhaben ist nach den Straßenbauförderrichtlinien somit nicht förderfähig. Mit freundlichen Grüßen