Gästeliste und Auswahlkriterien des Bürgergesprächs mit Bundeskanzler Scholz im SC Stadion

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Guten Tag,

Laut Badischer Zeitung vom 28.2.24: " Doch Scholz war nicht wegen des Sport-Clubs im Europa-Park-Stadion, sondern um sich mit 19 ausgewählten, engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Freiburg auszutauschen." (siehe https://www.badische-zeitung.de/olaf-scholz-in-suedbaden-ein-kanzler-zwei-staedte-fuenf-stationen-und-viele-wuensche)

Traf sich Olaf Scholz mit ausgewählten, engagierten Bürger:innen, bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Kriterienkatalog für die Auswahl dieser Bürger:innen.
2. Einladungsschreiben
3. Teilnehmer:innenliste.

Ich gehe davon aus, dass die Namen keinem Datenschutz unterliegen, da die Teilnahme an einem Gespräch mit dem Bundeskanzler der Sozialsphäre überwiegt, keine besonders geschützten Personen daran teilnehemn und ein öffentliches Interesse an der Namensliste besteht.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, Laut Badischer Zeitung v…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gästeliste und Auswahlkriterien des Bürgergesprächs mit Bundeskanzler Scholz im SC Stadion [#303015]
Datum
13. März 2024 11:56
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, Laut Badischer Zeitung vom 28.2.24: " Doch Scholz war nicht wegen des Sport-Clubs im Europa-Park-Stadion, sondern um sich mit 19 ausgewählten, engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Freiburg auszutauschen." (siehe https://www.badische-zeitung.de/olaf-scholz-in-suedbaden-ein-kanzler-zwei-staedte-fuenf-stationen-und-viele-wuensche) Traf sich Olaf Scholz mit ausgewählten, engagierten Bürger:innen, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Kriterienkatalog für die Auswahl dieser Bürger:innen. 2. Einladungsschreiben 3. Teilnehmer:innenliste. Ich gehe davon aus, dass die Namen keinem Datenschutz unterliegen, da die Teilnahme an einem Gespräch mit dem Bundeskanzler der Sozialsphäre überwiegt, keine besonders geschützten Personen daran teilnehemn und ein öffentliches Interesse an der Namensliste besteht. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303015/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Bezug: Ihre Anfrage vom 13. März 2024 Geschäftszeichen: 123/02814/000100/0O67 Ihr Antrag zumindest teilweise auf Z…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Bezug: Ihre Anfrage vom 13. März 2024 Geschäftszeichen: 123/02814/000100/0O67
Datum
18. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag zumindest teilweise auf Zugang zu personenbezogenen Daten i.S. $ 5 IFG gerichtet. Nach $ 7 Abs. 1S.3 IFG muss Ihr Antrag daher begründet werden. Ich bitte daher um Übersendung einer solchen Begründung. Je nach Arbeitsaufwand können für die Bearbeitung eines IFG-Antrags Gebühren entstehen. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebühren- verordnung (IFGGebV), die Sie beispielsweise imn Internet unter http://bundesrecht.juris.de /ifggebv/index.html einsehenkönnen. Ich kann Ihnen wunschgemäß mitteilen, dass für den Fall einer zumindest teilweisen Stattgabe Ihres Antrags eine Gebührenfolge wahrscheinlich ist. Allein die erforderliche Recherche und ggfls. erforderlich werdende Drittbeteiligungsverfahren sindnachüberschlägigerSchätzungmitgroßem Aufwand verbunden. In welcher Höhe tatsächlich Gebühren entstehen können, kann jedoch erst nach Abschluss aller erforderlichen Bearbeitungsschritte festgestellt werden. Aktuell gehe ich von Gebühren im oberen Bereich aus. Ich bitte Sie daher zunächst um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag trotz der Entstehung möglicher Gebühren festhalten. In diesem Fall bitte ich auch um Nachreichung der entsprechenden Begründung. Sollte ich bis zum 2. April 2024 keine Antwort von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist und Sie an Ihrem IFG- Antrag nicht länger festhalten. Diese Mitteilung ist ausdrücklich nicht alsZusage dahingehend zu verstehen,dass Ihnen im Laufe der weiteren Bearbeitung tatsächlich Zugangzu amtlichen Informationen gewährt wird. Bis zum Eingang Ihrer Antwort ruht die weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bezug: Ihre Anfrage vom 13. März 2024 Geschäftszeichen: 123/02814/000100/0O67 [#303015] Sehr << Anrede &…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bezug: Ihre Anfrage vom 13. März 2024 Geschäftszeichen: 123/02814/000100/0O67 [#303015]
Datum
1. April 2024 16:13
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, hiermit begrenze ich die Anfrage auf das Einladungsschreiben und den Kriterienkatalog. Damit gehe ich davon aus, dass es sich um eine einfach Anfrage handelt, die gebührenfrei ist, da keine Beteiligung von Dritten erfolgen muß. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303015/

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Bundeskanzleramt
WG: Bezug: Ihre Anfrage vom 13. März 2024 Geschäftszeichen: 123/02814/000100/0O67 [#303015] Bundeskanzleramt 123/…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Bezug: Ihre Anfrage vom 13. März 2024 Geschäftszeichen: 123/02814/000100/0O67 [#303015]
Datum
16. April 2024 11:18
Status
Bundeskanzleramt 123/02814/00100/0067 Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 1. April teilten Sie mit, dass Sie Ihren Antrag auf die Dokumente "Einladungsschreiben und Kriterienkatalog" begrenzen und es sich somit um eine einfache Auskunft handelt. Wie in meinem Schreiben vom 18. März erläutert, ist im Falle einer zumindest teilweisen Stattgabe Ihres Antrages ein Aufwand von mehr als 30 Minuten zu erwarten. Einfache Anfragen sind vor allem mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand oder auch einfache schriftliche Auskünfte. Für das Merkmal „einfach“ ist allein der notwendige Verwaltungsaufwand entscheidend, jedoch nicht der Umfang der Auskunft. Im vorliegenden Fall dürfte der zeitliche Aufwand erheblich über dem einer einfachen Anfrage von bis zu 30 Minuten liegen, zu Mal Sie die Herausgabe von Dokumenten beantragt haben weiterhin ggf. ein Drittbeteiligungsverfahren notwendig ist. Auch ist durch die Begrenzung Ihres Antrages, dieser weiterhin teilweise auf Zugang von personenbezogenen Daten i.S. § 5 IFG gerichtet. Nach § 7 Abs. l S. 3 IFG muss Ihr Antrag daher begründet werden. Ich bitte daher um Übersendung einer solchen Begründung. Ich bitte Sie daher um Mitteilung bis zum 24. April 2024, ob Sie an Ihrem Antrag trotz der Entstehung möglicher Gebühren festhalten und um Nachreichung einer Begründung. Bis zum Eingang Ihrer Antwort ruht die weitere Bearbeitung. Mit freundlichem Gruß