Garagentorausbau behördlich angeordnet

Die Prüfprotokolle und daraufhin verteilten Anordnungen und Begründungen die zum Ausbau von Garagentoren innerhalb Dortmunds im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 10.04.2019 geführt haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    11. Mai 2019
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Robin Braun
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Details
Von
Robin Braun
Betreff
Garagentorausbau behördlich angeordnet [#129588]
Datum
9. April 2019 19:31
An
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Prüfprotokolle und daraufhin verteilten Anordnungen und Begründungen die zum Ausbau von Garagentoren innerhalb Dortmunds im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 10.04.2019 geführt haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robin Braun <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Robin Braun
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Sehr geehrter Herr Braun, bitte geben Sie die Adresse von Dortmund an bezüglich des Garagentorausbaus. MfG Iris …
Von
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Betreff
Antwort: Garagentorausbau behördlich angeordnet [#129588]
Datum
10. April 2019 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Braun, bitte geben Sie die Adresse von Dortmund an bezüglich des Garagentorausbaus. MfG Iris Jürgens Von: "Robin Braun [#129588]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 09.04.2019 19:31 Betreff: Garagentorausbau behördlich angeordnet [#129588] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Prüfprotokolle und daraufhin verteilten Anordnungen und Begründungen die zum Ausbau von Garagentoren innerhalb Dortmunds im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 10.04.2019 geführt haben. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Robin Braun
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann Ihrer Frage nicht folgen. Die Adresse der Stadt Dortmund lautet Dortmund.…
An Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Details
Von
Robin Braun
Betreff
AW: Antwort: Garagentorausbau behördlich angeordnet [#129588]
Datum
10. April 2019 08:08
An
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann Ihrer Frage nicht folgen. Die Adresse der Stadt Dortmund lautet Dortmund. Eine Stadt mit zu vielen Straßen als dass ich diese strukturiert aufzählen könnte. Es geht wie geschrieben um den gesamten Dortmunder Stadtbereich im vorgenannten Zeitraum. Mit freundlichen Grüßen Robin Braun Anfragenr: 129588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Sehr geehrter Herr Robin, Entschuldigung, aber.....ich kann Ihrer Frage nicht folgen....;-)) Generell Ausbau alle…
Von
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Garagentorausbau behördlich angeordnet [#129588]
Datum
10. April 2019 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Robin, Entschuldigung, aber.....ich kann Ihrer Frage nicht folgen....;-)) Generell Ausbau aller Garagentore in Dortmund von Jan. 18 bis heute ?????? Was ist das denn? Ich bin gespannt.... Ich gebe es nun dann mal an die Bauordnung weiter. Da mir diese Sache nicht bekannt ist, ich aber da auch nicht zuständig bin, hoffe ich, dass die Bauordnung weiterhelfen kann. Freundlicher Gruß
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Guten Morgen Bettina, da ich diese Vorschrift gar nicht kenne, bitte ich Dich um Weiterleitung. Ich verstehe es…
Von
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Betreff
WG: Garagentorausbau behördlich angeordnet [#129588]
Datum
10. April 2019 08:33
Status
Guten Morgen Bettina, da ich diese Vorschrift gar nicht kenne, bitte ich Dich um Weiterleitung. Ich verstehe es sicherlich falsch, dass "alle" Garagentore in der Zeit ausgebaut werden müssen... ;-)), aber da gibt es sicherlich einen Grund und Sachverhalte. Ich hatte mit Herrn Braun Kontakt, da ich dachte, es handelt sich um eine bestimmte Adresse. Aber das ist nicht der Fall. Es geht um eine allgemeine Frage zum Ausbau von Garagentoren in der Zeit von Jan. 18 bis heute. Gruß
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW), E-Mail vom 09.04.2019 Stadt Dortmund Der Ob…
Von
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW), E-Mail vom 09.04.2019
Datum
15. April 2019 10:27
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr geehrter Herr Braun, alle baurechtlichen Anforderungen und Sachverhalte sind grundstücksbezogen. Die Informationen innerhalb eines Vorganges werden daher unter Gemarkung, Flur, Flurstück und Adresse geführt bzw. abgelegt. Ohne einen Grundstücksbezug ist der in Rede stehende Antrag nicht bestimmt genug im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW. Ich bitte um Mitteilung einer Liegenschaft. Nach entsprechender Antwort werde ich prüfen, ob die von Ihnen gewünschte Information bei der Bauaufsicht vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen
Robin Braun
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW), E-Mail vom 09.04.2019 [#129588] Sehr ge…
An Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Details
Von
Robin Braun
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW), E-Mail vom 09.04.2019 [#129588]
Datum
20. April 2019 23:05
An
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> da sich mein Anliegen auf die gesamte Stadt bezieht sieht das nach einem sehr zeitaufwändigen und bürokratischen Ablauf aus. Wir können hierfür wenn es denn erforderlich ist um die Bestimmtheit nach § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW zu erlangen für jede Adresse Dortmunds einen Antrag schreiben oder es bei dieser allgemeinen Anfrage belassen, die Entscheidung scheint ganz bei Ihnen zu liegen. Exemplarisch für den Ablauf und den dahinterstehenden Aufwand können wir das Vorgehen an einem Beispiel testen. Beispieladresse: Burgwall 14 44122 Dortmund Bitte schreiben Sie mir zusätzlich, ob Sie pro Adresse eine Anfrage über www.FragdenStaat.de wünschen oder ob ich alle Adressen einzeln ausgeschrieben in eine einzige Anfrage schreiben soll. Bei letzterer Aktion ersparen wir uns beide eine künstlich erzeugte Flut von E-Mails. Zusätzlich benötige ich Kenntnis darüber, wo ich die erforderlichen Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück aus öffentlichen zugänglichen und kostenfreien Quellen herausfinden kann, sofern diese neben der Angabe von Straße und Hausnummer erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen Robin Braun Anfragenr: 129588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW) vom 09.04.2019 Stadt Dortmund Der Oberbürgerm…
Von
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW) vom 09.04.2019
Datum
3. Mai 2019 11:14
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr geehrter Herr Braun, der in Rede stehende Antrag erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 IFG NRW und wird daher abgelehnt. Die abgefragten Informationen zu Garagentoren sind nicht in einer Übersicht vorhanden und sind auch nicht herstellbar. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf meine Email vom 15.04.2019. Nach § 13 Abs. 2 IFG NRW haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Die Kontaktdaten laut Homepage lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf Mit freundlichen Grüßen