Gartenarbeiten Auswärtiges Amt Bonn

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Am Standort Bonn des Auswärtigen Amts/Bundesamt für Justiz finden unabhängig von der Jahreszeit zweimal wöchentlich Straßenreinigungs- und Gartenarbeiten statt.
Diese werden mit verbrennungsmotorisierten Geräten durchgeführt. Teilweise finden Arbeiten vor 09:00 Uhr statt.

Beauftragt wird mit den Arbeiten die Firma STRABO. Die von dem Dienstleister eingesetzten Geräte verursachen eine sehr hohe Geräuschkulisse. Die Geräte sind noch in der etwa 350m entfernten Kaiserstraße zu hören.

Ich bitte daher um Auskunft,
- welche Lautstärke die Geräte, insbesondere die Laubbläser, verursachen,
- inwieweit die Lärmbelästigung für rechtmäßig erachtet wird,
- inwieweit eine Umweltverträglichkeit gegeben ist, insbesondere mit Blick auf Luftreinheit (Feinstaub, Staub, Abgase, Mikroben, Pilze, Tierkot, sonstiger Unrat) und den Lebensraum von Kleintieren (Insekten) und anderen in der Umgebung beheimateten Tieren

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am Standort Bonn de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gartenarbeiten Auswärtiges Amt Bonn [#195328]
Datum
15. August 2020 21:37
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Standort Bonn des Auswärtigen Amts/Bundesamt für Justiz finden unabhängig von der Jahreszeit zweimal wöchentlich Straßenreinigungs- und Gartenarbeiten statt. Diese werden mit verbrennungsmotorisierten Geräten durchgeführt. Teilweise finden Arbeiten vor 09:00 Uhr statt. Beauftragt wird mit den Arbeiten die Firma STRABO. Die von dem Dienstleister eingesetzten Geräte verursachen eine sehr hohe Geräuschkulisse. Die Geräte sind noch in der etwa 350m entfernten Kaiserstraße zu hören. Ich bitte daher um Auskunft, - welche Lautstärke die Geräte, insbesondere die Laubbläser, verursachen, - inwieweit die Lärmbelästigung für rechtmäßig erachtet wird, - inwieweit eine Umweltverträglichkeit gegeben ist, insbesondere mit Blick auf Luftreinheit (Feinstaub, Staub, Abgase, Mikroben, Pilze, Tierkot, sonstiger Unrat) und den Lebensraum von Kleintieren (Insekten) und anderen in der Umgebung beheimateten Tieren
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195328/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 15.08.2020, mit dem Sie Auskunft u.a. über die Laut…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem UIG; Gartenarbeiten Auswärtiges Amt Bonn; Vg. 460-2020
Datum
31. August 2020 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 15.08.2020, mit dem Sie Auskunft u.a. über die Lautstärke der bei Gartenarbeiten im Auswärtigen Amt am Standort Bonn verwendeten Geräte wünschen. Es handelt sich bei Ihrem Antrag um einen Antrag nach dem UIG (Umweltinformationsgesetz), da Sie Informationszugang zu Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 3 a UIG wünschen. Gem. § 4 Abs. 1 UIG muss der Antrag als Mindestinhalt zunächst eine Identifizierung des Antragstellers, regelmäßig durch Angabe von Namen und Anschrift, enthalten, um der Behörde eine ordnungsgemäße Übermittlung eines rechtsmittelfähigen Bescheids zu ermöglichen. Bitte reichen Sie mir daher Ihre Anschrift noch nach. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anschrift finden Sie anbei. Freundliche Grüße Anfragenr: 195328 Antwort a…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem UIG; Gartenarbeiten Auswärtiges Amt Bonn; Vg. 460-2020 [#195328]
Datum
7. September 2020 20:57
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anschrift finden Sie anbei. Freundliche Grüße Anfragenr: 195328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195328/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>