Gärtnerstraße Elmshorn

Bereits am 23.1.2020 hat die Verkehrsbehörde angekündigt, das LKW-Fahrverbot in der Gärtnerstraße Elmshorn um 4 Std. auszuweiten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Maßnahmen zur Veränderung für die betroffenen Anwohner festzustellen. Ein notwendiges Lärmgutachten, dass für die Ausweitung des LKW-Fahrverbotes notwendig sei, wurde bis zum heutigen Tage weder den betroffenen Anwohnern, der Kommunalpolitik oder der Presse vorgelegt.

1. Welche Daten wurden für das Lärmgutachten ermittelt (alle Daten detailliert beifügen)?

2. Wann wurde das Lärmgutachten in Auftrag gegeben?

3. Was ist das Ergebnis des Lärmgutachten?

4. Wann ist mit der Umsetzung der Ausweitung des LKW-Fahrverbotes zu rechnen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bereits am 23.1.2020…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gärtnerstraße Elmshorn [#203476]
Datum
12. November 2020 13:59
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereits am 23.1.2020 hat die Verkehrsbehörde angekündigt, das LKW-Fahrverbot in der Gärtnerstraße Elmshorn um 4 Std. auszuweiten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Maßnahmen zur Veränderung für die betroffenen Anwohner festzustellen. Ein notwendiges Lärmgutachten, dass für die Ausweitung des LKW-Fahrverbotes notwendig sei, wurde bis zum heutigen Tage weder den betroffenen Anwohnern, der Kommunalpolitik oder der Presse vorgelegt. 1. Welche Daten wurden für das Lärmgutachten ermittelt (alle Daten detailliert beifügen)? 2. Wann wurde das Lärmgutachten in Auftrag gegeben? 3. Was ist das Ergebnis des Lärmgutachten? 4. Wann ist mit der Umsetzung der Ausweitung des LKW-Fahrverbotes zu rechnen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203476/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 IZG-SH vom 12. November 2020 zur Ausweitu…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
WG: [EXTERN] Gärtnerstraße Elmshorn [#203476]
Datum
16. November 2020 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 IZG-SH vom 12. November 2020 zur Ausweitung eines LKW-Fahrverbotes in der Gärtnerstraße Elmshorn. Die von Ihnen begehrten Unterlagen liegen im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein nicht vor. Zuständig ist die Verkehrsbehörde Elmshorn, deren Kontaktdaten ich Ihnen wie folgt mitteile: Stadt Elmshorn Der Bürgermeister Flächenmanagement Schulstraße 15-17 << Adresse entfernt >> Tel.: 04121/231-0 Fax: 04121/231-453 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Web.: https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Stadtverwaltung/Ämter-Stabsstellen/Ämter/Flächenmanagement Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, habe ich Ihre Anfrage nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich direkt an die Stadt Elmshorn. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Tamm, Nadine (WiMi) möchte die Nachricht "[EXTERN] Gärtnerstraße Elmshorn [#203476]" zurückrufen.
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
Rückruf: [EXTERN] Gärtnerstraße Elmshorn [#203476]
Datum
16. November 2020 14:23
Status
Tamm, Nadine (WiMi) möchte die Nachricht "[EXTERN] Gärtnerstraße Elmshorn [#203476]" zurückrufen.

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 IZG-SH vom 12. November 2020 zur Ausweitu…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
WG: [EXTERN] Gärtnerstraße Elmshorn [#203476]
Datum
16. November 2020 14:23
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 IZG-SH vom 12. November 2020 zur Ausweitung eines LKW-Fahrverbotes in der Gärtnerstraße Elmshorn. Die von Ihnen begehrten Unterlagen liegen im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein nicht vor. Zuständig ist die Verkehrsbehörde Elmshorn, deren Kontaktdaten ich Ihnen wie folgt mitteile: Stadt Elmshorn Der Bürgermeister Flächenmanagement Schulstraße 15-17 << Adresse entfernt >> Tel.: 04121/231-0 Fax: 04121/231-453 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Web.: https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Stadtverwaltung/Ämter-Stabsstellen/Ämter/Flächenmanagement Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, habe ich Ihre Anfrage nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich direkt an die Stadt Elmshorn. Mit freundlichen Grüßen