Gaslieferungen aus Russland

Welche Menge Erdgas wurde jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021 verbindlich in Russland bestellt und wieviel wurde tatsächlich geliefert?

Ergebnis der Anfrage

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat keinerlei Informationen über in Russland bestellte und von da gelieferte Gasmengen der letzten Jahre.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Dezember 2021
  • Frist
    12. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Menge Erdg…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gaslieferungen aus Russland [#235041]
Datum
10. Dezember 2021 17:13
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Menge Erdgas wurde jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021 verbindlich in Russland bestellt und wieviel wurde tatsächlich geliefert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235041/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in sie haben im Rahmen eines Antrages nach IFG/UIG die folgende Frage gestellt. "Welche Me…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Gaslieferungen aus Russland [#235041]
Datum
15. Dezember 2021 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in sie haben im Rahmen eines Antrages nach IFG/UIG die folgende Frage gestellt. "Welche Menge Erdgas wurde jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021 verbindlich in Russland bestellt und wieviel wurde tatsächlich geliefert?" Hierzu ist eine Übermittlung von Unterlagen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nicht möglich, diesbezügliche Angaben der Unternehmen liegen uns nicht vor. Der Erdgasbezug, unabhängig von der Quelle, liegt in der alleinigen Eigenverantwortung der mit Erdgas handelnden Unternehmen. Diese sind nicht verpflichtet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder einer nachgeordneten Behörde Angaben zu Liefermengen bzw. zur Erfüllung ihrer Handelsverträgen mitzuteilen. Hinzu kommt, das im Rahmen des EU-Energiebinnenmarktes nach Deutschland importiertes Erdgas in weitere EU-Mitgliedsstaaten durch die Gashändler exportiert wird. Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie gleichwohl auch die Erteilung eines formellen Ablehnungsbescheids wünschen. Mit freundlichen Grüßen