Sehr
<< Antragsteller:in >>
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht vom 05. November 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sie formulieren Ihre Zuschrift als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hierunter ist gem. § 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung zu verstehen. Ihre Frage ist jedoch nicht auf die Übermittlung bestimmter Aufzeichnungen gerichtet, sondern offen auf eine Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt.
Ihr Schreiben kann dementsprechend nur als Bürgeranfrage behandelt werden, die wir nachfolgend gerne beantworten.
1. Zu welchem Preis(e) und Mengen hat Gazprom über Nordstream I Gas geliefert und wann läuft der Liefervertrag aus (wie ist der Vertragsstatus)?
Dem BMWK liegen hierzu keine Unterlagen vor. Mengen und Preise wurden in privatrechtlichen Verträgen zwischen den deutschen Erdgas-Einkäufern, u.a. Uniper, VNG, und Gazprom Export geregelt. Uniper hat einen langfristigen Liefervertrag mit Gazprom Export abgeschlossen, die Laufzeit geht bis 2036. VNG einen direkten Vertrag mit Gazprom Export bis Ende 2022.
2. Wie wurde die "Fehlmenge" zum Liefervolumen "Nordstream I" kompensiert:
a) Zu welchen Preisen wurde geliefert?
b) Wer lieferte (Firmen/Staaten)?
c) Welche Mengen?
d) Welcher Transportweg (Tanker/Pipeline)?
e) bitte tageweise Auflistung wenn möglich (zumindest bei Pipelinelieferungen)
Zu a) bis c) iiegen dem BMWK keine detaillierten Angaben vor. Mit Rückgang der Lieferungen über die Nord Stream 1, erfolgte ein höherer Bezug von Erdgas aus Norwegen über die bestehenden Pipelines. Hinzu kommen Lieferungen über die LNG-Terminals in den Niederlanden, Belgien und Frankreich. Seit Oktober wird auch Erdgas direkt über Frankreich geliefert. Das an den LNG-Terminals angelandete LNG wird über Pipelines nach Deutschland transportiert. Die täglichen Lastflüsse über die Grenzübergangspunkte nach Deutschland sind auf der Seite von entsog transparency (
https://transparency.entsog.eu/#/map?loadBalancingZones=false) veröffentlicht. Die direkten physischen Gasflüsse nach Deutschland aufgeteilt nach Staaten wurde als Tabelle beigefügt. Dies beinhaltet auch Exportmengen, diese können aber nicht direkt zugeordnet werden. Zum Aufkommen und Export von Erdgas stehen auch auf der Seite des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle Informationen zur Verfügung (
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/egas_entwicklung_1999.xlsx?__blob=publicationFile&v=58).
3. Zu welchem Preis(e) und Mengen sollte Gas durch Nordstream II von Gazprom geliefert werden?
Hierzu liegen dem BMWK keine Informationen vor. Die Kapazität der Pipeline betrug vor der Zerstörung 55 Mrd. m³.
4. Welcher Schaden ist durch die Sprengung von Norstream I + II entstanden und wer sind die Geschädigten mit den jeweiligen Schadenssummen (Umweltschäden)?
An der Nord Stream 1 Pipeline sind beide Röhren zerstört und an der Nord Stream 2 Pipeline eine Röhre. Zu den Geschädigten zählen die beiden Betreibergesellschaften die Nord Stream AG und die Nord Stream 2 AG und ihre Aktionäre. Zu den Schadenssummen liegen keine Informationen vor, diese sind auch davon abhängig, ob die Pipelines durch die Betreiber repariert werden. Gegenwärtig untersucht die Nord Stream AG die Schäden an den beiden Röhren.
5. Wird ein Strafprozess oder Zivilklage gegen den (die) Verursacher von den Geschädigten angestrebt?
Hierzu liegen keine Kenntnisse vor, dies wäre eine Entscheidung der Betreibergesellschaften.
6. In welchen Dokumenten wurden die Lieferungen dokumentiert? Was ist öffentlich einsehbar?
Dem BMWK liegen die privatwirtschaftlichen Verträge nicht vor und sie sind dementsprechend nicht öffentlich einsehbar. Dem BMWK sind nur verschieden Pressemitteilungen von Uniper/VNG/Gazprom Export über den Abschluss von Gaslieferverträgen bekannt.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich zu sein und verbleiben
mit freundlichen Grüßen