Gasspeicherinhalt Deutschland

1. In wessen Eigentum steht das Gas in den deutschen Gasspeichern?
2. Zu welchem prozentualen Anteil ist das Gas in den deutschen Speichern Eigentum von Gashändlern- und lieferanten?
3. Wohin verkaufen die unter der vorgenannten Ziffer 2 genannten Gashändler- und lieferanten das in den deutschen Speichern eingelagerte Gas in diesem Winter und wohin wird das Gas fließen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2022
  • Frist
    25. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. In wessen Eigentum steht das Gas i…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gasspeicherinhalt Deutschland [#266220]
Datum
23. Dezember 2022 13:13
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. In wessen Eigentum steht das Gas in den deutschen Gasspeichern? 2. Zu welchem prozentualen Anteil ist das Gas in den deutschen Speichern Eigentum von Gashändlern- und lieferanten? 3. Wohin verkaufen die unter der vorgenannten Ziffer 2 genannten Gashändler- und lieferanten das in den deutschen Speichern eingelagerte Gas in diesem Winter und wohin wird das Gas fließen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266220/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne als Bürgeranfrage…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Gasspeicherinhalt Deutschland [#266220]
Datum
5. Januar 2023 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne als Bürgeranfrage beantworten. Inhalt und Voraussetzungen einer IFG-Anfrage sind nicht erfüllt. Zu 1.: In wessen Eigentum steht das Gas in den deutschen Gasspeichern? Wir verweisen zu Ihrer Anfrage auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/3285. Zu 2.: Zu welchem prozentualen Anteil ist das Gas in den deutschen Speichern Eigentum von Gashändlern- und -lieferanten? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Das in den in Deutschland gelegenen Erdgasspeichern eingelagerte Gas steht grundsätzlich im Eigentum derjenigen Marktakteure, die die entsprechenden Gasmengen eingelagert haben. Zu 3.: Wohin verkaufen die unter der vorgenannten Ziffer 2 genannten Gashändler- und -lieferanten das in den deutschen Speichern eingelagerte Gas in diesem Winter und wohin wird das Gas fließen? Das eingelagerte Gas kann unter Berücksichtigung technischer Restriktionen dabei dem gesamten EU-Binnenmarkt zur Verfügung gestellt werden. Die konkrete Entscheidung über den Transport des eingelagerten Gases erfolgt unter Umständen sehr kurzfristig und rein privatwirtschaftlich. Aussagen darüber, wohin das einzelne eingelagerte Gas fließt und welche vertraglichen Verpflichtungen einzelne Unternehmen zur Verwendung von eingelagertem Gas eingegangen sind, kann die Bundesregierung nicht treffen. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass in Deutschland gelegene Gasspeicher vornehmlich für die Versorgung in Deutschland eingesetzt werden, aber auch für Lieferungen in den gesamten EU-Binnenmarkt und darüber hinaus verwendet werden. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen