Gaza: Baerbock weist Forderung nach genereller Waffenruhe zurück

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Dokumente, aus denen sich ergibt, dass ein umgehender humanitärer, unbefristeter Waffenstillstand im Gaza-Streifen nach Erkenntnis des Auswärtigen Amtes (entgegen der Auffassung des UN-Generalsekretärs) derzeit nicht erforderlich ist, um Leben und Gesundheit unzähliger unschuldiger Zivilisten zu schützen; Dokumente, aus denen sich die Gründe ergeben, die zu dieser Erkenntnis führen;
- Dokumente, die sich zur Frage einlassen, ob durch das Handeln der israelischen Regierung und Armee im Zusammenhang mit dem aktuellen Gaza-Krieg Tatbestände nach § 6 Völkerstrafgesetzbuch (Völkermord) einschlägig sein könnten (hier insbesondere Abs. 1 Nr. 1 und 3).

Hintergrund:
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat nach Berichten mehrerer deutscher Medien (z.B. tagesschau.de, spiegel.de, welt.de) am 08.12.2023 die Forderung nach einer generellen Waffenruhe in Gaza zurückgewiesen. Am 6.12.2023 hatte UN-Generalsekretär Guterres mit Verweis auf Artikel 99 der UN-Charta den UN-Sicherheitsrat zu einer Befassung mit der Situation in Gaza aufgerufen; Art. 99 wurde seit Jahrzehnten nach Angaben der UN nicht aktiviert, was die Dramatik der Lage verdeutlicht. In seinem Schreiben forderte er eine umgehende humanitäre Waffenruhe. Er stellte klar, dass mehr als 15.000 Menschen bereits getöten wurden, darunter 40% Kinder. 80% der Bevölkerung wurden gewaltsam vertrieben. Es gebe keinen sicheren Ort in Gaza und keinen wirksamen Schutz von Zivilisten, das Gesundheitssystem sei im Kollaps. Die öffentliche Ordnung stehe kurz vor dem vollständigen Zusammenbruch, selbst begrenzte humanitäre Hilfe sei nicht mehr möglich. Weiter schreibt er: "The situation is fast deteriorating into a catastrophe with potentially irreversible implications for Palestinians as a whole...".

Ergebnis der Anfrage

Der Antrag wird abgelehnt. Die Veröffentlichung der angefragten Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, der Schutz der Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen und behördlicher Beratungen wären verletzt und es handelt sich um Verschlusssachen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente, aus denen sich ergibt, d…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gaza: Baerbock weist Forderung nach genereller Waffenruhe zurück [#294506]
Datum
9. Dezember 2023 19:35
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, aus denen sich ergibt, dass ein umgehender humanitärer, unbefristeter Waffenstillstand im Gaza-Streifen nach Erkenntnis des Auswärtigen Amtes (entgegen der Auffassung des UN-Generalsekretärs) derzeit nicht erforderlich ist, um Leben und Gesundheit unzähliger unschuldiger Zivilisten zu schützen; Dokumente, aus denen sich die Gründe ergeben, die zu dieser Erkenntnis führen; - Dokumente, die sich zur Frage einlassen, ob durch das Handeln der israelischen Regierung und Armee im Zusammenhang mit dem aktuellen Gaza-Krieg Tatbestände nach § 6 Völkerstrafgesetzbuch (Völkermord) einschlägig sein könnten (hier insbesondere Abs. 1 Nr. 1 und 3). Hintergrund: Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat nach Berichten mehrerer deutscher Medien (z.B. tagesschau.de, spiegel.de, welt.de) am 08.12.2023 die Forderung nach einer generellen Waffenruhe in Gaza zurückgewiesen. Am 6.12.2023 hatte UN-Generalsekretär Guterres mit Verweis auf Artikel 99 der UN-Charta den UN-Sicherheitsrat zu einer Befassung mit der Situation in Gaza aufgerufen; Art. 99 wurde seit Jahrzehnten nach Angaben der UN nicht aktiviert, was die Dramatik der Lage verdeutlicht. In seinem Schreiben forderte er eine umgehende humanitäre Waffenruhe. Er stellte klar, dass mehr als 15.000 Menschen bereits getöten wurden, darunter 40% Kinder. 80% der Bevölkerung wurden gewaltsam vertrieben. Es gebe keinen sicheren Ort in Gaza und keinen wirksamen Schutz von Zivilisten, das Gesundheitssystem sei im Kollaps. Die öffentliche Ordnung stehe kurz vor dem vollständigen Zusammenbruch, selbst begrenzte humanitäre Hilfe sei nicht mehr möglich. Weiter schreibt er: "The situation is fast deteriorating into a catastrophe with potentially irreversible implications for Palestinians as a whole...".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294506/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hie…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Gaza: Baerbock weist Forderung nach genereller Waffenruhe zurück [#294506]; 486-2023
Datum
13. Dezember 2023 19:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt wird sich bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]; [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]; [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt]; [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]% [geschwärzt]% [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Auswärtiges Amt
Aufforderung zur Konkretisierung der Anfrage Aufforderung zur Konkretisierung der Anfrage, da zu unspezifisch. Auf…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Aufforderung zur Konkretisierung der Anfrage
Datum
14. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
270,6 KB
Aufforderung zur Konkretisierung der Anfrage, da zu unspezifisch. Aufgrund dezentraler Organisation des AA sei eine bearbeitung nicht mit vertretbarem Aufwand möglich.
<< Anfragesteller:in >>
Konkretisierung der Anfrage 505-511.E 486-2023 [#294506] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 14.12.20…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konkretisierung der Anfrage 505-511.E 486-2023 [#294506]
Datum
17. Dezember 2023 16:37
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 14.12.2023 baten Sie mich, meine Anfrage zum Thema "Forderung nach Waffenrufe in Gaza" einzugrenzen / die Bestimmtheit des Antrags zu erhöhen. Dem komme ich gern nach und grenze wie folgt ein: Mein IFG-Antrag bezieht sich auf - Leitungsvorlagen/Vermerke/Berichte, - welche im Zeitraum vom 07.10.2023 bis 09.12.2023 - von Referaten/Abteilungen des Auswärtigen Amtes, von der Deutschen Botschaft in Israel oder dem Deutschen Verbindungsbüro in Ramallah - das Ministerinnen-Büro im Auswärtigen Amt erreicht haben und - sich inhaltlich zu folgenden Themen äußern: 1) ob ein umgehender humanitärer, unbefristeter Waffenstillstand/Waffenruhe/"Pause" im Gazastreifen/Israel vom Auswärtigen Amt bzw. der Bundesregierung gefordert werden sollte UND/ODER 2) ob Anhaltspunkte/Verdachtsmomente bestehen, dass das Handeln der israelischen Regierung und Armee im Zusammenhang mit dem nach dem 07.10.2023 begonnenen Kampfeinsatz im Gazastreifen als Völkermord (i.S.d. § 6 Völkerstrafgesetzbuch) einzustufen sein könnte. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Eingrenzung weiterhilft und Sie den IFG-Antrag folglich mit geringem Aufwand gebührenfrei bearbeiten können. Sie könnten die entsprechenden Unterlagen z.B. durch Betrachtung des Posteingangs (analog/digital/eAkte) bzw. der Fristenkontrolle des Ministerinnen-Büros per Stichwortsuche unkompliziert identifizieren oder bei der für das Thema federführenden Arbeitseinheit nachfragen. Sehen Sie diesen Vorschlag zum Vorgehen bitte nur als Anregung und keine Eingrenzung des Antrags. Sollte die Beantwortung des Antrags einen Aufwand verursachen, der mit Gebühren verbunden ist, bitte ich um vorherige Information. Angesichts der klaren Eingrenzung gehe ich gleichwohl nicht davon aus. Die angeforderten Informationen können Sie gern per E-Mail bereitstellen, um Kopieraufwand und Versandkosten zu sparen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 294506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294506/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
AW: Konkretisierung der Anfrage 505-511.E 486-2023 [#294506] Sehr << Antragsteller:in >> hiermit best…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Konkretisierung der Anfrage 505-511.E 486-2023 [#294506]
Datum
22. Dezember 2023 12:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird jetzt fortgesetzt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Forderung nach Waffenruhe in Gaza Der Antrag wird abgele…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Forderung nach Waffenruhe in Gaza
Datum
17. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Antrag wird abgelehnt. Die Veröffentlichung der angefragten Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, der Schutz der Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen und behördlicher Beratungen wären verletzt und es handelt sich um Verschlusssachen.