Gaza: Baerbock weist Forderung nach genereller Waffenruhe zurück
- Dokumente, aus denen sich ergibt, dass ein umgehender humanitärer, unbefristeter Waffenstillstand im Gaza-Streifen nach Erkenntnis des Auswärtigen Amtes (entgegen der Auffassung des UN-Generalsekretärs) derzeit nicht erforderlich ist, um Leben und Gesundheit unzähliger unschuldiger Zivilisten zu schützen; Dokumente, aus denen sich die Gründe ergeben, die zu dieser Erkenntnis führen;
- Dokumente, die sich zur Frage einlassen, ob durch das Handeln der israelischen Regierung und Armee im Zusammenhang mit dem aktuellen Gaza-Krieg Tatbestände nach § 6 Völkerstrafgesetzbuch (Völkermord) einschlägig sein könnten (hier insbesondere Abs. 1 Nr. 1 und 3).
Hintergrund:
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat nach Berichten mehrerer deutscher Medien (z.B. tagesschau.de, spiegel.de, welt.de) am 08.12.2023 die Forderung nach einer generellen Waffenruhe in Gaza zurückgewiesen. Am 6.12.2023 hatte UN-Generalsekretär Guterres mit Verweis auf Artikel 99 der UN-Charta den UN-Sicherheitsrat zu einer Befassung mit der Situation in Gaza aufgerufen; Art. 99 wurde seit Jahrzehnten nach Angaben der UN nicht aktiviert, was die Dramatik der Lage verdeutlicht. In seinem Schreiben forderte er eine umgehende humanitäre Waffenruhe. Er stellte klar, dass mehr als 15.000 Menschen bereits getöten wurden, darunter 40% Kinder. 80% der Bevölkerung wurden gewaltsam vertrieben. Es gebe keinen sicheren Ort in Gaza und keinen wirksamen Schutz von Zivilisten, das Gesundheitssystem sei im Kollaps. Die öffentliche Ordnung stehe kurz vor dem vollständigen Zusammenbruch, selbst begrenzte humanitäre Hilfe sei nicht mehr möglich. Weiter schreibt er: "The situation is fast deteriorating into a catastrophe with potentially irreversible implications for Palestinians as a whole...".
Ergebnis der Anfrage
Der Antrag wird abgelehnt. Die Veröffentlichung der angefragten Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, der Schutz der Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen und behördlicher Beratungen wären verletzt und es handelt sich um Verschlusssachen.
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Dezember 2023
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13. Januar 2024
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