Geahndete Betriebe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2021

Guten Tag,

ich bitte Sie auf Grundlage meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG* um Zusendung von Informationen, welche Betriebe im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2021 kontrolliert und geahndet wurden, die in diesem Artikel des Bundesministerium für Finanzen erwähnt werden:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/Gerechtigkeit-faire-Arbeit/illegal-ist-unsozial.html

Ich bitte um eine Übersicht der Betriebskontrollen, die enthalten soll: Name des Betriebs, Datum der Kontrolle, Höhe des Bußgelds.

*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich bitte Sie auf Grundlage meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG* um Zusendung von Informationen, welc…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geahndete Betriebe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2021 [#279736]
Datum
24. Mai 2023 16:24
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte Sie auf Grundlage meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG* um Zusendung von Informationen, welche Betriebe im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2021 kontrolliert und geahndet wurden, die in diesem Artikel des Bundesministerium für Finanzen erwähnt werden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/Gerechtigkeit-faire-Arbeit/illegal-ist-unsozial.html Ich bitte um eine Übersicht der Betriebskontrollen, die enthalten soll: Name des Betriebs, Datum der Kontrolle, Höhe des Bußgelds. *Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 279736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279736/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Nguyen, mit Schreiben vom 24. Mai 2023 stellten Sie folgenden Antrag nach dem I…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
12. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
725,3 KB
Sehr geehrte Frau Nguyen, mit Schreiben vom 24. Mai 2023 stellten Sie folgenden Antrag nach dem IFG: „ich bitte Sie auf Grundlage meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG* um Zusendung von Informationen, welche Betriebe im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2021 kontrolliert und geahndet wurden, die in diesem Artikel des Bundesministerium für Finanzen erwähnt werden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/Ge rechtigkeit-faire-Arbeit/illegal-ist-unsozial.html Ich bitte um eine Übersicht der Betriebskontrollen, die enthalten soll: Name des Betriebs, Datum der Kontrolle, Höhe des Bußgelds. “ Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG wie folgt: I. Ihren Antrag lehne ich ab. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. BEGRÜNDUNG: Zu l. § 1 IFG gewährt Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen. Was eine amtliche Information ist, regelt § 2 IFG. Danach wird darunter jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von ihrer Art oder Speicherung verstanden. Im Bundesministerium der Finanzen liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Das Informationsfreiheitsgesetz vermittelt keinen Anspruch auf Informationsbeschaffung. Ob im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen bei nachgeordneten Behörden Informationen vorhanden sind kann daher nicht beurteilt werden. Zu ll. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei, da bei Ablehnung eines Antrages keine Gebühren erhoben werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen,
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antwortbescheid [#279736] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geahndete Betriebe der Finanzkontrol…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antwortbescheid [#279736]
Datum
27. Juni 2023 15:53
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geahndete Betriebe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2021“ vom 24.05.2023 (#279736) wurde bisher noch nicht von Ihnen beantwortet. Gerne möchte ich mich über den Stand meiner Anfrage informieren. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen
Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag vom 24. Mai 2023 V B 5 - O 1319/23/10203 Sehr geehrte Frau Nguyen, nach hier vorliegenden Informa…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 24. Mai 2023
Datum
29. Juni 2023 10:37
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/23/10203 Sehr geehrte Frau Nguyen, nach hier vorliegenden Informationen wurde der Bescheid am 12.06.2023 als Einschreiben-Rückschein von der Poststelle versandt. Sollte der Bescheid Ihnen wider Erwarten nicht zugegangen sein, bitten wir um kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr IFG-Antrag vom 24. Mai 2023 [#279736] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Leider ist bei mir kei…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 24. Mai 2023 [#279736]
Datum
4. Juli 2023 15:21
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Leider ist bei mir kein Schreiben von Ihnen angekommen. Könnten Sie diesen mir noch einmal zusenden? Gerne auch per Mail, wenn dies möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 279736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279736/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 24. Mai 2023 V B 5 - O 1319/23/10203 Sehr geehrte Frau Nguyen,…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ihr Antrag vom 24. Mai 2023
Datum
5. Juli 2023 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
V B 5 - O 1319/23/10203 Sehr geehrte Frau Nguyen, nachdem Sie sich am 27. Juni 2023 nach dem Stand Ihrer Anfrage erkundigt hatten, Ihnen mit Nachricht vom 29. Juni 2023 mitgeteilt worden war, der Bescheid sei nach den hier vorliegenden Informationen am 12. Juni 2023 als Einschreiben-Rückschein von der Poststelle versendet worden und Sie gebeten wurden, sich ggf. noch einmal zu melden, bedanke ich mich zunächst für Ihre Rückmeldung vom 4. Juli 2023, bei Ihnen sei kein Schreiben angekommen. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass zu dem am 12. Juni 2023 per Einschreiben-Rückschein versendeten Bescheid zwischenzeitlich der Rückschein vorliegt, ausweislich dessen der Bescheid am 14. Juni 2023 um 12:57 Uhr an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt und dort einem Bevollmächtigten übergeben wurde. Nach den hier vorliegenden Informationen ist somit eine rechtswirksame Zustellung am 14. Juni 2023 erfolgt. Gerne übersende ich im Anhang aus informatorischen Gründen erneut einen Abdruck des Bescheids. Mit freundlichen Grüßen