Geahndete Fälle wegen Unterschreitung des gesetzlich einzuhaltenden Mindestabstand zu Fahrradfahrern

Anfrage an: Stadt Augsburg

Seit dem 1.04.2020 gilt der gesetzlich einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von 1 m innerorts sowie 2 m außerorts zu Radfahrern (§ 5 Absatz 4 Satz 4 STVO). Wie viele Bußgelder/Verwarnungen wurden durch die Behörden verhängt und wurden seitdem Kontrollen mit diesem Fokus durchgeführt und wenn ja wie viele.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten T…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geahndete Fälle wegen Unterschreitung des gesetzlich einzuhaltenden Mindestabstand zu Fahrradfahrern [#284630]
Datum
25. Juli 2023 13:40
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 1.04.2020 gilt der gesetzlich einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von 1 m innerorts sowie 2 m außerorts zu Radfahrern (§ 5 Absatz 4 Satz 4 STVO). Wie viele Bußgelder/Verwarnungen wurden durch die Behörden verhängt und wurden seitdem Kontrollen mit diesem Fokus durchgeführt und wenn ja wie viele.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284630/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihren untenstehenden Antrag nach der städtischen In…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
WG: Geahndete Fälle wegen Unterschreitung des gesetzlich einzuhaltenden Mindestabstand zu Fahrradfahrern [#284630]
Datum
26. Juli 2023 15:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihren untenstehenden Antrag nach der städtischen Informationsfreiheitssatzung. Die von Ihnen begehrte Auskunft kann nicht erteilt werden, da Sie außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Augsburg liegt. Auf § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich bitte um Weiterleitung der Anfrage zur Beantwortung an die zustä…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geahndete Fälle wegen Unterschreitung des gesetzlich einzuhaltenden Mindestabstand zu Fahrradfahrern [#284630]
Datum
28. Juli 2023 19:37
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich bitte um Weiterleitung der Anfrage zur Beantwortung an die zuständige Behörde/Amt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284630/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Augsburg
Sehr << Antragsteller:in >> die zuständige Stelle gehört nicht zum Geschäftsbereich der Stadt Augsbur…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: WG: Geahndete Fälle wegen Unterschreitung des gesetzlich einzuhaltenden Mindestabstand zu Fahrradfahrern [#284630]
Datum
31. Juli 2023 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die zuständige Stelle gehört nicht zum Geschäftsbereich der Stadt Augsburg, sodass andere Vorschriften des Informationszugangs Anwendung finden. Eine Weiterleitung erfolgt deshalb nicht. Wir verweisen erneut auf die Zuständigkeitsverordnung Bayern (dort § 91). Mit freundlichen Grüßen