Geahndete Fälle wegen Unterschreitung des gesetzlich einzuhaltenden Mindestabstand zu Fahrradfahrern
Anfrage an:
Stadt Augsburg
Seit dem 1.04.2020 gilt der gesetzlich einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von 1 m innerorts sowie 2 m außerorts zu Radfahrern (§ 5 Absatz 4 Satz 4 STVO). Wie viele Bußgelder/Verwarnungen wurden durch die Behörden verhängt und wurden seitdem Kontrollen mit diesem Fokus durchgeführt und wenn ja wie viele.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum25. Juli 2023
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29. August 2023
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