Geahndete Verstöße gegen die StVO

1. Wieviele Verstöße der folgenden Arten wurden in Berlin im Jahr 2022 geahndet?
- Überholen von RadfahrerInnen mit zu geringem Abstand
- Abstellen eines KFZ auf markierten Fahrradwegen bzw. markierten Farradspuren

2.
i) Wievielen elektronischen Anzeigen an die Polizei oder Bußgeldstelle per Email wegen Verstößen gegen die StVO wurde im Jahr 2022 nachgegangen?

ii) Wievielen dieser Anzeigen folgten ausgestellte Bußgeldbescheide?

3. Sind spezifische Kontrollen des Überholabstandes durch die Polizei geplant oder finden solche bereits statt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Rämisch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Sebastian Rämisch
Betreff
Geahndete Verstöße gegen die StVO [#265837]
Datum
17. Dezember 2022 19:49
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wieviele Verstöße der folgenden Arten wurden in Berlin im Jahr 2022 geahndet? - Überholen von RadfahrerInnen mit zu geringem Abstand - Abstellen eines KFZ auf markierten Fahrradwegen bzw. markierten Farradspuren 2. i) Wievielen elektronischen Anzeigen an die Polizei oder Bußgeldstelle per Email wegen Verstößen gegen die StVO wurde im Jahr 2022 nachgegangen? ii) Wievielen dieser Anzeigen folgten ausgestellte Bußgeldbescheide? 3. Sind spezifische Kontrollen des Überholabstandes durch die Polizei geplant oder finden solche bereits statt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Rämisch Anfragenr: 265837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265837/
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Rämisch
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Dezember 2022 19:49
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Rämisch, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informations…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Geahndete Verstöße gegen die StVO [#265837]
Datum
19. Dezember 2022 15:50
Status
Warte auf Antwort
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2,0 KB


Sehr geehrter Herr Rämisch, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In diesem Zusammenhang wurde ich mit der Bearbeitung beauftragt. Im Rahmen der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport kann ich Ihrem Antrag inhaltlich leider nicht nachkommen bzw. die von Ihnen gewünschten Informationen im Rahmen des IFG leider nicht zur Verfügung stellen, da die zu Grunde liegenden Daten hier nicht vorliegen. Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Polizei Berlin zu wenden: https://www.internetwache-polizei-berlin.de Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, kann eine Weiterleitung durch die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport derzeit nicht erfolgen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zuzustimmen. In diesem Fall bitte ich um entsprechende Mitteilung, damit ich Ihren Antrag an die Polizei Berlin weiterleiten kann. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Rämisch
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich würde mich freuen wenn Sie die Anfrage an…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Sebastian Rämisch
Betreff
AW: WG: Geahndete Verstöße gegen die StVO [#265837]
Datum
20. Dezember 2022 22:04
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich würde mich freuen wenn Sie die Anfrage an die Polizei weiterleiten würden und stimme dem ausdrücklich zu. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Rämisch Anfragenr: 265837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265837/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Rämisch, in obiger Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre Anfrage heute an die Poliz…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: WG: Geahndete Verstöße gegen die StVO [#265837]
Datum
22. Dezember 2022 15:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rämisch, in obiger Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre Anfrage heute an die Polizei weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Rämisch ich bitte um Mitteilung Ihrer Anschrift. Die Angaben sind erforderlich, um eine gebüh…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Geahndete Verstöße gegen die StVO [#265837]
Datum
1. Januar 2023 14:51
Status
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4,9 KB


Sehr geehrter Herr Rämisch ich bitte um Mitteilung Ihrer Anschrift. Die Angaben sind erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen. Sofern mir Ihre Anschrift bis zum 16. Januar 2023 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Rämisch
Guten Tag und gesundes neues Jahr, Meine Anschrift ist die folgende: Sebastian Rämisch << Adresse entfernt …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Sebastian Rämisch
Betreff
AW: Geahndete Verstöße gegen die StVO [#265837]
Datum
1. Januar 2023 23:57
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag und gesundes neues Jahr, Meine Anschrift ist die folgende: Sebastian Rämisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Sebastian Rämisch Anfragenr: 265837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265837/ Postanschrift Sebastian Rämisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>