Gebäudeenergiegesetz

Ich hätte gerne einen Vergleich der Gebäudeenergieklassen in Europa. Also welche Werte( Kwh/qm und Jahr ) entsprechen in welchem EU Mitgliedsstaat, welche Gebäudeklasse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne einen Vergleich der G…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gebäudeenergiegesetz [#286239]
Datum
16. August 2023 11:05
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne einen Vergleich der Gebäudeenergieklassen in Europa. Also welche Werte( Kwh/qm und Jahr ) entsprechen in welchem EU Mitgliedsstaat, welche Gebäudeklasse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286239/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen unter Berufung auf das Inform…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Gebäudeenergiegesetz [#286239]
Datum
23. August 2023 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach einem „Vergleich der Gebäudeenergieklassen in Europa. Also welche Werte (Kwh/qm und Jahr) entsprechen in welchem EU Mitgliedsstaat, welche Gebäudeklasse.“ Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne wie folgt: Die Mitgliedstaaten der EU können die Energieeffizienzklassen von Gebäuden selbst festlegen. Für einen Vergleich der Energieeffizienzklassen verweisen wir auf die Darstellung in RAP: A European framework for minimum energy performance standards (https://www.raponline.org/wp-content/uploads/2023/05/RAP-Sunderland-EPBD-policy-brief-May-2023-4.pdf). Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen