Gebäude im Raum Aachen

Auflistung aller Gebäude im Besitz des BLB NRW in Aachen und deren aktuellen Verwendung

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    170,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gebäude im Raum Aachen [#188618]
Datum
10. Juni 2020 22:38
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung aller Gebäude im Besitz des BLB NRW in Aachen und deren aktuellen Verwendung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188618 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-GR-Ban 600-040-001-3 20-AFM290 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 10.06.20…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Gebäude im Raum Aachen [#188618]
Datum
15. Juni 2020 11:18
Status
Warte auf Antwort
100-GR-Ban 600-040-001-3 20-AFM290 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 10.06.2020 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Datenschutz/index.php einsehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-GR-Ban 600-040-001-3 20-AFM290 Sehr geehrteAntragsteller/in im Besitz des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NR…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Gebäude im Raum Aachen [#188618]
Datum
22. Juni 2020 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
100-GR-Ban 600-040-001-3 20-AFM290 Sehr geehrteAntragsteller/in im Besitz des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB NRW) in Aachen befinden sich mit wenigen Ausnahmen alle landeseigenen Gebäude, die im Wesentlichen von der Rheinisch-Westfälisch Technischen Hochschule (RWTH) und der FH Aachen, der Justiz- und Finanzverwaltung sowie der Polizei genutzt werden. Eine detaillierte Auflistung aller Gebäude im Besitz des BLB NRW in Aachen und deren aktuelle Verwendung erfordert einen erheblichen Vorbereitungsaufwand. Gemäß § 11 Abs. 1 IFG NRW werden für solche Amtshandlungen, die aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Es müssten alle Gebäude aus verschiedenen Datenquellen recherchiert und geprüft, nicht relevante Datensätze gefiltert, Gebäudeteile zusammengefasst und personenbezogene Daten geschwärzt werden sowie in verständlicher Sprache ergänzt werden, an wen die Gebäude vermietet sind. Der Aufwand hierfür wird auf insgesamt einen halben bis ganzen Tag (ca. 6 Stunden) geschätzt. Hieraus würden sich Kosten für Sie in Höhe von ca. 170,00 € bei einem Aufwand von 6 Stunden ergeben. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Diese Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Informationen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen